Corona-Update
Einige Corona-Regeln wurden aktuell geändert. Hier ein Überblick über die für Zahnarztpraxen relevanten aktuellen Regelungen (Stand 03.02.2023):
- Keine generelle Isolationspflicht. Eine gesonderte Pflicht zum „Freitesten“ besteht ebenfalls nicht mehr. Beim Auftreten von Symptomen einer Corona-Infektion sollte eine AU-Bescheinigung beim Hausarzt eingeholt werden, wie bei jeder anderen Erkrankung.
- Maskenpflicht: Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher einer Zahnarztpraxis besteht weiterhin die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Eine generelle FFP2-Maskenpflicht für Praxispersonal besteht nicht mehr. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen nunmehr eigenverantwortlich Maßnahmen zum Infektionsschutz auf Basis praxisindividueller Gefährdungsbeurteilungen festlegen.
Digitaler Ausbildungsnachweis
Gilt nur für Auszubildende nach der neuen Ausbildungsordnung (Ausbildungs-Beginn: 01.08.2022)
Für die Verwendung des neuen digitalen Ausbildungsnachweises stellen wir Ihnen an dieser Stelle zwei Anleitungsvideos zur Verfügung.
Beispiel für Tätigkeitsnachweis
Bei Fragen zu Zugangsdaten wenden Sie sich bitte an: support@zkn-berichtsheft.de
(ggfs. kopieren Sie diese E-Mail-Adresse in Ihr E-Mail-Programm)
Erhöhung der Ausbildungsvergütungen
Die Kammerversammlung hat am 11./12.11.2022 die Erhöhung der Ausbildungsvergütungen zum 01.08.2023 beschlossen.
Folgende Sätze gelten ab Anfang August 2023:
1. Ausbildungsjahr: 900,-- Euro (bisher 830,-- Euro)
2. Ausbildungsjahr: 1.000,-- Euro (bisher 930,-- Euro)
3. Ausbildungsjahr: 1.100,-- Euro (bisher 1.000,-- Euro)
Mit neuer Ausbildungsordnung moderne Basis für Perspektiven im Beruf gelegt
Zum 1. August 2022 tritt eine neue Ausbildungsordnung im Ausbildungsberuf ZFA in Kraft. Im Rahmen der Novellierung wurden die Ausbildungsinhalte an den Fortschritt von Zahnmedizin, Wissenschaft und Technik angepasst.
- Es wurde am Monoberuf festgehalten, also bewusst keine Wahlbausteine und Spezialisierungen etabliert.
- Es bleibt bei der Berufsbezeichnung Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r.
- Es wurde Wert auf konsequente handlungsorientierte Definition aller Ausbildungsinhalte und eine gleichberechtigte Schreibweise gelegt.
- Die Zwischenprüfung entfällt zugunsten einer sog. gestreckten Abschlussprüfung, deren erster Prüfungsteil i.d.R. im vierten Ausbildungshalbjahr erfolgt. Prüfungsgegenstand ist unter anderem die Aufbereitung von Medizinprodukten.
- Selbstverständlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen der Abschlussprüfung die Kenntnisse im Strahlenschutz zu erwerben.
Was ist neu?
Im Rahmen der Novellierung wurden die Ausbildungsinhalte an den Fortschritt von Zahnmedizin, Wissenschaft und Technik angepasst.
Zu Details der neuen Ausbildungsordnung schauen Sie sich gerne unser Video an (Klick auf Bild)
Weitere Informationen:
Entsprechungsliste (Anlage zu Kapitel 3 der Umsetzungshilfe)
Informationen zur Impfpflicht in Zahnarztpraxen
Informationen zu der seit 15. März geltende einrichtungsbezogenen Immunitätsnachweis erhalten Sie auf unserer Sonderseite
Impfungen durch Zahnärztinnen und Zahnärzte
Informationen zu Corona-Schutzimpfungen durch Zahnärztinnen und Zahnärzte finden Sie auf unserer Sonderseite Impfen sowie der Sonderseite der Bundeszahnärztekammer, die laufend aktualisiert werden, sobald mehr Informationen vorliegen.
BZÄK: Abrechnungsmöglichkeit der CoViD-19-Hygiene-Pauschale am 31.3.2022 ausgelaufen
Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern haben sich nicht auf eine Verlängerung der sog. Corona-Hygienepauschale über den 31. März 2022 hinaus verständigen können.
PKV und Beihilfe haben, wie im letzten Beschluss bereits in Aussicht gestellt, einer erneuten Verlängerung der Hygienepauschale nicht zugestimmt.
Welche Alternativen zur Hygienepauschale gibt es?
Für die Berücksichtigung der coronabedingten Kostensteigerungen (Schutzkleidung, Verbrauchsmaterialen, administrativer Aufwand etc.) stehen zwei alternative Wege zur Verfügung. Berücksichtigung über den Steigerungssatz nach § 5 GOZ oder über den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Patienten nach § 2 GOZ. Lesen Sie hierzu die Stellungnahme des GOZ Ausschusses
Welchen Weg der Zahnarzt wählt, ist seiner unternehmerischen Entscheidung unter Berücksichtigung der individuellen betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten vorbehalten.
Quelle: Bundeszahnärztekammer
AVW – Normenkontollverfahren – aktueller Stand nach dem BVerwG-Urteil
In den Normenkontrollverfahren betreffend § 15a der ABH-Satzung liegen nun die Urteilsgründe vor. Das Bundesverwaltungsgericht teilt darin die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, dass die Satzung nicht pauschal an die Bescheide zur Feststellung der Rentenanwartschaften für Beiträge bis zum 31.12.2006 anknüpfen durfte, da hiermit u. a. die bekannte Ungleichbehandlung aus der alten Satzung perpetuiert wird. Die Bestandskraft dieser Bescheide und das Vertrauen der Mitglieder in diese Bestandskraft sei nicht ausreichend, um eine Ungleichbehandlung von Mitgliedern mit und ohne Bescheid zu rechtfertigen.
Das Bundesverwaltungsgericht geht, ebenso wie das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, grundsätzlich von einer Aufhebbarkeit der Bescheide aus. Das Gericht gibt mit dieser Entscheidung der materiellen Gerechtigkeit bei der Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel in dem betroffenen Abrechnungsverband den Vorzug vor dem Vertrauen der Mitglieder in die Bescheide aus dem Jahr 2007.
Die Kammerversammlung der ZKN ist nun aufgerufen, eine Neufassung des § 15a ABH zu erlassen. Das Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen wird, ausgehend von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, zu prüfen haben, in welchen Fällen die Anwartschaftsfeststellungsbescheide für die Beiträge bis zum 31.12.2006 aufgehoben und die Anwartschaften allein auf der Grundlage der dann geltenden Satzungsregelung berechnet werden.
Aktuelles zum elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist seit Juli 2020 bestellbar.
Nähere Informationen zum Bestellprozedere finden Sie auf der eHBA-Internetseite der ZKN unter:
https://zkn.de/praxis-team/elektronischer-heilberufsausweis-ehba.html
Und hier eine Kurzanleitung zum Bestellablauf "In 10 Schritten zum eHBA".
Herausgeber für die Mitglieder der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) ist die ZKN.
Unabhängig von der Ausgabe des eHBA als elektronische Version des Zahnarztausweises durch die ZKN behält der bisher von der ZKN in Papierform ausgegebene Zahnarztausweis weiterhin seine Gültigkeit als Mitgliedsausweis der ZKN und damit der Bestätigung einer zahnärztlichen Approbation. Dieser Zahnarztausweis kann auch weiterhin bei der ZKN wie gewohnt bestellt werden.
(Stand v. 12.01.2022)
Hilfe bei Fragen rund um die duale Berufsausbildung im Zusammenhang mit der Covid19-Pandemie
Aktuelle Informationen zum Coronavirus (2019-nCoV/Sars-CoV-2/COVID 19)

Weiterhin gehen täglich viele Fragen rund um das Coronavirus im Zusammenhang mit der zahnärztlichen Berufsausübung in der Hotline der Zahnärztekammer ein. Viele Fragen können beantwortet werden, wenn Sie die Informationen und Links auf unserer eigens dafür angelegten Website studieren:
https://zkn.de/praxis-team/coronavirus.html
Immer noch gültig:
Schematische Entscheidungshilfen bei Vorstellung von Patienten mit Erkältungssymptomatik (09.04.2020)
Aktuell zur Urlaubs-/Reisezeit:
RKI-Infos und Listung zu/von Gebieten, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht
Lächeln statt Händeschütteln - Patienteninfo
Aus aktuellem Anlass haben wir für Ihre Patienten den Informationsflyer "Lächeln statt Händeschütteln" gemeinsam mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen entwickelt und bieten Ihnen diesen hier zum Herunterladen in Farbe und Schwarz/Weiß an:
Flyer in Farbe
Flyer in Schwarz/Weiß
Masernimpfschutz seit 1. März 2020 verpflichtend; Nachweispflicht bis 31.07.2022 verlängert

Seit dem 1. März 2020 ist in Deutschland Impfschutz gegen Masern verpflichtend. Rechtsgrundlage ist das Masernschutzgesetz. Damit steigen auch die Anforderungen an Praxischefs und deren Personal. Lesen Sie dazu alle relevanten Informationen in einem Auszug aus der März-Ausgabe des "Niedersächsisches Zahnärzteblatt" (NZB). Bitte beachten Sie, dass, anders, als im Artikel dargestellt, mit dem u. a. auch in dem Punkt erweiterten Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine erneute Fristverlängerung für den Nachweis einer Masern-Schutzimpfung bis 31.07.2022 gilt. Bisher galt die Frist 31.12.2021. (Stand 14.02.2022)
Impfschutz gegen Masern seit 1. März verpflichtend (NZB 03/2020)
Erhöhung des Mindestlohns
Zum 01.07.2022 erhöht sich erneut der gesetzliche Mindestlohn. Er beträgt dann 10,45 Euro pro Zeitarbeitsstunde. Wie auch schon vor diesem Stichdatum, sind gewisse Personengruppen vom Mindestlohn ausgenommen. Hierbei handelt es sich z.B. um Auszubildende oder Jugendliche in einer Einstiegsqualifizierung zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung.
Geben Sie uns Ihre E-Mail-Adresse!
Um Sie auch künftig über Bezirksstellenfortbildungen und Versammlungen Ihrer Kreis- und Bezirksstelle zu informieren, benötigen wir Ihre Email-Adresse. Bitte beachten Sie, dass aus ökologischen und ökonomischen Gründen keine postalische Einladung zu diesen Veranstaltungen mehr erfolgt.
Röntgen-Aktualisierung - Kenntnisse im Strahlenschutz für ZFAs

Unsere neuen Termine finden Sie hier.
Seminare: Hygiene / Praxisbegehung
Hygiene: Aufbereitung von Medizinprodukten in der Zahnarztpraxis
Medizinprodukte dürfen nur von Personen aufbereitet werden, die die dafür erforderliche Sachkenntnis besitzen, wie zum Beispiel Zahnmedizinische Fachangestellte. Zur Auffrischung oder Vertiefung der erworbenen Kenntnisse bieten wir ab sofort den Kurs "Aufbereitung von Medizinprodukten in der Zahnarztpraxis" an.
40-Stunden Sachkundelehrgang Aufbereitung in der zahnärztlichen Praxis
Erwerb oder Auffrischung der aktuellen Kenntnis gemäß § 8 Abs. 4 der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) für die Aufbereitung von Medizinprodukten in der zahnärztlichen Praxis (gemäß den Richtlinien der DGSV)
Praxisworkshop: Fit für die Praxisbegehung
Die Zahnärztekammer Niedersachsen bietet eine praxisinterne Schulung als Vorbereitung auf eine mögliche Praxisbegehung an.
Das Zahnärztliche Kinderuntersuchungsheft (UZ-Heft) und der "Beileger in den Mutterpass"
Neben dem Zahnärztlichen Kinderuntersuchungs-Heft, das mittels eines Klebestreifens in das gelbe Kinderuntersuchungsheft eingeklebt wird, gibt es jetzt auch den "Beileger in den Mutterpass". das UZ-Heft enthält neben Testatfeldern für die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen auch nützliche Informationen für die Eltern. Der "Beileger in den Mutterpass" verfügt über Empfehlungen und Tipps für eine (zahn)gesunde Schwangerschaft.
Beide Broschüren können Sie bestellen unter der E-Mail-Adresse rumlandt@zkn.de. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Jugendzahnpflege-Seite.
Behandlung von Asylsuchenden
Die Behandlung Asylsuchender und Flüchtlinge gehört wegen der oftmals vorhandenen Sprachbarrieren mit zu den Herausforderungen für Zahnarztpraxen aber vor allem für die Asylsuchenden und Flüchtlinge selber.
Wir möchten Ihnen mit dabei mit Informationen behilflich sein.
Beschlüsse der Kammerversammlung der ZKN
Sie wollen eine Ausbildung beginnen?
Dann erstellen sie den Ausbildungsvertrag doch einfach online!
Weitere Infos rund um die Ausbildung finden Sie hier.
Termin für die Zwischenprüfung 2023
08.03.2023 (14.00 - 16.00 Uhr)
Termine für die Abschlussprüfung 2023
03. und 10.05.2023 ab 09.00 Uhr
Fortbildung - Weiterbildung - Mit der Zahnmedizinischen Akademie Niedersachsen (ZAN) betreibt die Zahnärztekammer Niedersachsen eines der modernsten und führenden Fortbildungszentren in Deutschland. Überzeugen Sie sich von unserem leistungsfähigen Angebot!
Angebote und Gesuche von Jobs,
Praxen, Equipment. Unser kostenloser Service für Sie!
ZQMS
ZQMS ist ein von Zahnärzten für Zahnärzte entwickeltes Qualitätsmanagementsystem, welches speziell auf die besonderen Bedürfnisse der ambulanten zahnärztlichen Praxis zugeschnitten ist.
Weitere Informationen und Seminare

Informationen zum Hilfswerk:
Dort tätig zu werden, wo staatliche Hilfsmaßnahmen nicht greifen und wo die großen Hilfsorganisationen nicht vertreten sind gehört zum Grundsatz des Hilfswerks Deutscher Zahnärzte (HDZ).
Videogrußbotschaft des Vorstehers der Stiftung HDZ Dr. Klaus Sürmann, Göttingen, anlässlich der kammerversammlung am 13.11.2020 in Hannover (Link zu einem Video bei Youtube)
Machen Sie sich selbst ein Bild von der Arbeit des HDZ:
TV-Reportage: "Die Arbeit der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte"
http://www.hilfswerk-z.de/HDZ-Video.htm
Motto des Teams vom Zahnmobil Hannover:
"Zu uns kommt jeder als Mensch"
Seit mehr als fünf Jahren behandeln wir, das Team vom Zahnmobil, Obdachlose, Arme und Nichtversicherte an unterschiedlichen Standorten in Hannover zahnmedizinisch.
Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir wieder engagierte Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ehrenamtlich im Zahnmobil tätig werden möchten. Sind Sie interessiert und haben Sie pro Woche – vor- oder nachmittags – ca. 3 Stunden – Zeit, die Patientinnen und Patienten des Zahnmobils zahnärztlich zu behandeln? Dann rufen Sie uns gerne an (Tel.: 0151 59404512) oder schreiben Sie uns eine E-Mail (info@zahnmobil-hannover.de).
Weitere Infos zum Zahnmobil finden Sie unter www.zahnmobil-hannover.de
"Dentales Erbe": Bewährtes erhalten – Neues gestalten
Die Zahnmedizin zeichnet sich durch stete Innovation aus. Allerdings scheint es beim Blick nach vorn keinen Blick zurück zu geben. Anders ist das traurige Dasein, das das dentale Erbe fristen muss, nicht zu erklären. Dr. Thomas Breyer, Präsident der Landeszahnärztekammer Sachsen, hat es sich zur Aufgabe gemacht, diesen Umstand zu ändern und erhält dabei auch Unterstützung der ZKN. Dazu ist allerdings auch Ihre Hilfe nötig!
Lesen und spenden Sie bitte: