Berufshaftpflichtversicherung: Die Berufsordnungen fordern eine Versicherung der Zahnärztin bzw. des Zahnarztes gegen Haftpflichtansprüche aus beruflicher Tätigkeit, die Berufshaftpflichtversicherung ist für dich also Pflicht. Die Berufshaftpflichtversicherung ist aber nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich notwendig. Denn es kann zu Schadenersatzansprüchen in Dimensionen kommen, die man mit seinem Privatvermögen kaum stemmen kann. Eine ausreichende Versicherung sollte also sichergestellt sein. Im Zweifel ist es ratsam, sich beraten zu lassen. Bei der Auswahl einer Versicherungsgesellschaft sollte man darauf achten, dass diese eine eigene Arzthaftpflicht-Schadenabteilung mit spezialisierten Juristinnen und Juristen sowie Konsiliarärztinnen und Konsiliarärzten unterhält. Nur dann ist es möglich, auf Vorwürfe des Patienten rechtlich und medizinisch angemessen zu reagieren und Ärger sowie negative Publizität zu vermeiden.
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Die BU ist die finanzielle Absicherung bei Einkommensausfällen. Nicht umsonst verkünden Verbraucherschützer und Versicherer unisono die Wichtigkeit dieser Versicherung. Sie ist für die Praxisgründerin oder den Praxisgründer ein „Muss“. Die Grundabsicherung für Zahnärztinnen und Zahnärzte ist die obligatorische berufsständische Absicherung über das Versorgungswerk. Allerdings könnte diese Leistung dem Umfang und der Höhe nach nicht den Ansprüchen und Erwartungen entsprechen. Eine private BU ist dann eine sinnvolle Ergänzung. Sie leistet nämlich nicht nur dann, wenn der Beruf des Zahnarztes bei 100%iger Berufsunfähigkeit überhaupt nicht mehr ausgeübt werden kann, sondern auch bei lediglich teilweiser Berufsunfähigkeit.
Private Unfallversicherung: Die Arbeitskraft der Praxisinhaberin bzw. der Praxisinhaberin bzw. des Praxisinhabers kann durch einen Unfall erheblich und sogar auf Dauer beeinträchtigt werden. Die Absicherung über eine Unfallversicherung ist deshalb sinnvoll, um die dadurch ausgelösten wirtschaftlichen Folgen abzufedern. Niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte können sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) versichern – es besteht jedoch keine Pflichtmitgliedschaft. Deren Leistungspalette ist allerdings auch im Gegensatz zur privaten Unfallversicherung sehr begrenzt. Die private Unfallversicherung bietet eine Vielzahl von Leistungsbausteinen. Sie gilt – anders als die gesetzliche Unfallversicherung – rund um die Uhr, also im Beruf und in der Freizeit, und das weltweit. Wie schon der Name sagt, werden Leistungen ausschließlich nach Unfällen gezahlt, nicht aber bei Berufsunfähigkeit infolge einer Krankheit. Bleiben als Folge eines Unfalles dauerhaft gesundheitliche Schäden zurück, wird die sog. Invaliditätsleistung fällig. Schon ab einer festgestellten Teilinvalidität wird ein entsprechend vereinbarter Kapitalanteil bezahlt – ab einem Invaliditätsgrad von 1%. Für Zahnärztinnen und Zahnärzte werden Spezialbedingungen geboten, um wichtige zahnarztspezifische Leistungen bzw. Risiken einzuschließen.
Krankentagegeldversicherung: Wenn Zahnärztinnen und Zahnärzte arbeitsunfähig werden, drohen sofort Umsatzeinbußen. Die Krankentagegeldversicherung sichert das Einkommen. Das Tagegeld kann bis zur Höhe des Nettoeinkommens vereinbart werden und wird bezahlt, ob sie als Patient im Krankenhaus liegen oder wegen Arbeitsunfähigkeit zuhause behandelt werden. Als Zahlungsbeginn kann mit dem Versicherer ein Tag X nach der festgestellten Arbeitsunfähigkeit – der sogenannten Karenzzeit – vereinbart werden. Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach der Höhe des Tagegeldes, der Karenzzeit, dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand. Zu beachten ist, dass die Höhe des vereinbarten Tagegeldes das Nettoeinkommen nicht übersteigen darf, denn im Schadenfall ist dieses nachzuweisen. Für Existenzgründer ist das Krankentagegeld als Kompensation für das ausbleibende persönliche Einkommen unverzichtbar. Um die Höhe der Prämie und der notwendigen Versicherungsleistungen richtig auszutarieren, müssen die familiären Aufwendungen, die persönliche Risikomentalität und die finanziellen Reserven berücksichtigt werden.
Praxis-Ausfallversicherung: Die Praxis-Ausfallversicherung sollte in der Praxisabsicherung nicht fehlen. Sie umfasst die Erstattung der laufenden Praxiskosten oder auch Vertreterkosten und wird bedarfsgerecht in unterschiedlichen Varianten angeboten – je nachdem, ob z.B. ausschließlich die Kosten eines Praxisvertreters abgedeckt werden sollen bis hin zu einer umfassenden Absicherung. Andererseits können auch ganz gezielt einzelne Leistungselemente ausgeschlossen werden, wenn diese schon über andere Versicherungen abgedeckt sind. Sie ist äußerst flexibel bzgl. der Leistungsdauer oder dem Beginn der Erstattung (sog. Karenzzeiten). Das wirkt sich natürlich beitragsmindernd aus.
Rechtsschutzversicherung: Die Praxis, die Mitarbeiter, das Privatleben – für Niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte setzt sich das Leben aus vielen Komponenten zusammen. Nicht immer läuft alles reibungslos oder kann gütlich geklärt werden. Manchmal trifft man sich am Ende sogar vor Gericht. Die kurze Antwort auf die eingangs gestellte Frage: Eine Rechtsschutzversicherung über nimmt fast sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit entstehen, also z.B. Anwalts-, Sachverständigen- und Gerichtskosten. Zum Beispiel, wenn Zahnärztinnen und Zahnärzte mit einer Klage wegen eines Behandlungsfehlers oder einer fehlerhaften Diagnose konfrontiert werden. Und genauso, wenn Mitarbeitende gegen ihre angeblich nicht rechtmäßige Kündigung klagen. So ist die Rechtsschutzversicherung gerade für Zahnärztinnen und Zahnärzte eine wichtige Versicherung. Denn wer täglich die Verantwortung für die Gesundheit anderer Menschen übernimmt, trägt natürlich immer ein gewisses Risiko – auch wenn er dabei selbst absolut gewissenhaft handelt. Müssen sich Zahnärztinnen und Zahnärzte schließlich vor Gericht verantworten, drohen neben dem unvermeidlichen Imageschaden auch enorme Prozesskosten. Es sei denn, sie haben sich für den Fall der Fälle durch eine Rechtsschutzversicherung abgesichert.