Studium, Approbation und Berufsstart

Studium

Das Hochschulstudium im Fach Zahnmedizin bildet mit seinem abschließenden Staatsexamen die Grundlage für die Erteilung der zahnärztlichen Approbation. Diese wiederum ist in Deutschland unabdingbare Voraussetzung für jegliche Tätigkeit als Zahnärztin oder Zahnarzt.

Das zahnmedizinische Studium bereitet die Studierenden breitflächig in allen Bereichen der Zahnmedizin auf die spätere berufliche Tätigkeit vor. Dies gilt sowohl für den theoretischen Wissenshintergrund, als auch für die praktische Umsetzung in der Prävention, Diagnostik und Patienten- behandlung oder der wissenschaftlichen Forschung.

In Niedersachsen gibt es zwei Möglichkeiten, Zahnmedizin zu studieren und das Staatsexamen zu erlangen. Auf den Internetseiten der beiden niedersächsischen Hochschulen finden Studieninteressenten weitere Informationen:

 

Der Berufsanfang in der Assistenzzeit

Am Berufsanfang steht in den meisten Fällen die Assistenzzeit. Junge Zahnärztinnen und Zahnärzte werden hier aus dem Studium heraus häufig „ins kalte Wasser“ geworfen.

Um hier eine Hilfestellung bieten zu können, geben junge Kolleginnen und Kollegen, die erst vor Kurzem in derselben Situation wie du waren hilfreiche Tipps.

Hilfreiche Tipps

Glossar zum Berufsstart

Georg-August-Universität Göttingen
Medizinische Fakultät
Robert-Koch-Str. 40
37075 Göttingen
Tel.: 0551 39-2884
Fax 0551 39-2037
www.uni-goettingen.de

Medizinische Hochschule Hannover
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover
Tel.: 0511 532-0 (Zentrale)
Fax 0511 532-5550 (Zentrale)
www.mh-hannover.de

Ansprechpartnerin Verwaltung

Mehriban Saka
stellv. Leiterin der Rechtabteilung

Tel.: 0511 83391-180
E-Mail: MSaka@zkn.de

Ansprechpartner Ausschuss

Marua Hawi

Marco Kurz

Kontaktaufnahme über Verwaltung