BuS-Dienstangebot der ZKN in Kooperation mit der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

 
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber trägt immer die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten bei der Arbeit.

Gemäß § 2 und § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 2 der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege müssen auch zahnärztliche Praxen mit nur einer abhängig beschäftigten Person die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen und dies der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) auf Nachfrage nachweisen.

Dazu gibt es verschiedene Umsetzungsformen, eine davon ist die Teilnahme am Betriebsärztlichen und Sicherheitstechnischen Dienst (BuS-Dienst) der ZKN in Kooperation mit der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe.

Mit dem BuS-Dienst bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur Teilnahme an einem erfolgreichen, innovativen und berufsspezifischen Verfahren zur Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen.

Der Besuch der Einführungsveranstaltung für Zahnärzte ist die Voraussetzung für die Teilnahme am BuS-Dienst. Die Arbeitsschutzkenntnisse sind danach regelmäßig alle fünf Jahre zu aktualisieren. Die Aktualisierung kann entweder
a) in Form einer Präsenzveranstaltung (ohne Erfolgskontrolle) oder
b) in Form einer Onlineschulung (mit Erfolgskontrolle) geschehen.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf den folgenden Seiten:

Teilnehmende am BuS-Dienst können die Gefährdungsbeurteilungen über die ihnen zugängliche elektronische Praxismanagement-Software (e-pms) erarbeiten. Sollten Sie auch Anwender des Zahnärztlichen Praxis-Management-Systems (ZQMS) sein, können Sie die Gefährdungsbeurteilung entweder mit dem e-pms oder dem ZQMS erarbeiten.

Informationen Rund um das Thema Betriebsarzt:
DGUV – Betriebsarzt

Betriebsarztsuche:
Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V.
Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte

Der BuS-Dienst unterstützt Sie mit weiteren
Kursangeboten bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes:

Speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zahnarztpraxis werden zwei Kurse zum Thema Arbeitsschutz angeboten. Für die Praxisinhaberin oder den Praxisinhaber empfiehlt es sich, mindestens eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter in die Kurse zu entsenden, damit die Delegation bestimmter Aufgaben des Arbeitsschutzes erleichtert wird und die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter die Funktion als Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter der Praxis erfüllen kann. Die Teilnahme an diesen Kursen ist nicht verpflichtend.

  • Teil A: Grundlagen zur Umsetzung des Arbeitsschutzes in der Zahnarztpraxis
  • Teil B: Betriebsärztlicher und organisatorischer Arbeitsschutz in der Zahnarztpraxis

jeweils 9.00 – 15.00 Uhr, Pause 11.30 – 12.30 Uhr, Preis pro Tag 129,00 Euro

Ausbildung Brandschutzhelfer/in (Schulung für Mitarbeitende und Inhaber/in)

Im Rahmen einer Schulungsmaßnahme werden die Teilnehmenden für den Ernstfall fit gemacht. Praxisinhaber sind, wie Unternehmen, verpflichtet, ausreichend Personen zu benennen, die im Notfall dafür zuständig sind, Erste Hilfe zu leisten, einen Brand zu bekämpfen oder Maßnahmen zur Evakuierung einzuleiten (DGUV Vorschrift 1, ASR A2.2).

Ansprechpartnerin

Christine Lange-Schönhoff
Tel.: 0511 83391-123
E-Mail: clange@zkn.de

Fortbildungsangebot BUS-Dienst:

Fortbildungen KZVWL – ZÄKWL

Verfügbare Termine für Praxisinhaber

2025

Online-Kurs:

22.11.2025, 09.00 – 14.00 Uhr

Onlineanmeldung über Westfalen-Lippe

2026

Präsenzkurs ZKN:

04.03.2026, 14:30 – 19:30 Uhr

Papieranmeldung BuS WL

 

 

Verfügbare Termine für das Fachpersonal

2025

Online-Kurse:

07.10.2025 (Teil A) ausgebucht

28.10.2025 (Teil B) ausgebucht

04.12.2025 (Teil A)

Onlineanmeldung 04.12.2025 – Teil A

05.12.2025 (Teil B)

Onlineanmeldung 05.12.2025 – Teil B

2026

Teil A:

Hannover, 23.04.2026, 09:00 – 15:00 Uhr, Kurs-Nr.: 26.218954

Hannover, 03.12.2026, 09:00 – 15:00 Uhr, Kurs-Nr.: 26.218956

Online*:

10.02.2026, 09:00 – 15:00 Uhr, Kurs-Nr.: 26.218950

15.09.2026, 09:00 – 15:00 Uhr, Kurs-Nr.: 26.218952

Teil B:

Hannover, 24.04.2026, 09:00 – 15:00 Uhr, Kurs-Nr.: 26.218955

Hannover, 04.12.2026, 09:00 – 15:00 Uhr, Kurs-Nr.: 26.218957

Online*:

24.02.2026, 09:00 – 15:00 Uhr, Kurs-Nr.: 26.218951

06.10.2026, 09:00 – 15:00 Uhr, Kurs-Nr.: 26.218953

Preis pro Tag 129,00 Euro

2026 Anmeldeformular Fachpersonal

Verfügbare Termine für Brandschutzhelfer (Zahnärzte/innen + Team)

Termin für 2026:

19.09.2026 Präsenz ZKN

10.00 – 13.00 Uhr

11.45 – 14.45 Uhr

13.30 – 16.30 Uhr

Papieranmeldung zum Brandschutzhelferkurs