Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Wenn Sie Ihre zahnärztliche Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben und in Deutschland als Zahnarzt bzw. Zahnärztin arbeiten möchten, benötigen Sie zunächst eine deutsche Berufserlaubnis oder Approbation.
Die zuständige Behörde hierfür ist in Niedersachsen der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA). Die Berufserlaubnis bzw. Approbation müssen Sie also dort beantragen.
NiZzA überprüft dann Ihre Unterlagen und meldet Sie, sofern dies in Ihrem Fall erforderlich ist, für die Fachsprachprüfung oder die Kenntnisprüfung bei der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) an.
Ausführliche Informationen zur Fachsprach- und Kenntnisprüfung finden sich auf der Website des NiZzA (www.nizza.niedersachsen.de), dort unter „Abteilung 1“ und „Downloads Abteilung 1“.
Sobald NiZzA Sie bei der ZKN für eine Prüfung angemeldet hat, erhalten Sie von uns die Zuteilung für einen Prüfungstermin.
Ansprechpartner
Frau König
Tel.: 0511 83391-304
Frau Hildenbrant
Tel.: 0511 83391-145
Per E-Mail erreichen Sie uns unter folgender Adresse:
fsp-kp@zkn.de
Bei E-Mail-Anfragen wird um die Mitteilung einer Telefonnummer gebeten.