
Röntgen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Ansprechpartner rund um das Thema Röntgen:
• Strahlenschutzgesetz/Strahlenschutzverordnung
• Qualitätssicherung / Konstanzprüfung
• Aufbewahrungsfristen
• Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz
• Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz
• Weitergabe von Röntgenbildern
Qualitätsprüfungen
Die zahnärztliche Stelle überprüft die vom Strahlenschutzverantwortlichen durchgeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen nach StrlSchV. Die Überprüfungen dienen der Einhaltung der Strahlenschutzbestimmungen und finden in Zeitabständen von maximal drei Jahren statt.
Um den Arbeitsaufwand so gering wie möglich zu halten, haben wir eine Röntgenmappe erstellt. Diese begleitet Sie bei der Zusammenstellung der benötigten Unterlagen. Wenn die Prüfung Ihrer Röntgengeräte ansteht, senden wir Ihnen die Röntgenmappe zu.
Im Hinblick auf personenbezogene Daten der untersuchten Personen unterliegt die zahnärztliche Stelle der ärztlichen Schweigepflicht.
Fachkunde im Strahlenschutz
Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz:
Zahnärztinnen und Zahnärzte (und Fachpersonal) die Ihre Ausbildung in Deutschland erfolgreich absolvieren, erwerben damit in der Regel die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz. Zur Aktualisierung der Fachkunde informieren Sie sich bitte rechts.
Zahnärzte/innen (Fachpersonal) die Ihre Ausbildung nicht im Geltungsbereich der deutschen Strahlenschutzgesetzgebung absolviert haben, müssen die Fachkunde nachträglich in Deutschland erwerben.
Hinweise für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ihre zahnärztliche Ausbildung nicht in Deutschland abgeschlossen haben.
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz:
Zahnärztinnen und Zahnärzte
Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen gemäß Strahlenschutzverordnung innerhalb von fünf Jahren die Fachkunde im Strahlenschutz aktualisieren. Die Zahnärztekammer Niedersachsen bietet die Möglichkeit, diese Aktualisierung mittels einer Online-Veranstaltung mit abschließender Prüfung durchzuführen.
Bitte beachten Sie, dass wir die Kurse ab 2023 wieder in Präsenzform planen.
Laut Strahlenschutzverordnung ist jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt dazu verpflichtet, sich selbst um eine rechtzeitige Teilnahme zu bemühen. Als Serviceleistung bietet die ZKN jedoch regelmäßig denjenigen Zahnärztinnen und Zahnärzten einen Aktualisierungskurs an, die zur Aktualisierung anstehen. (Datenbestand nach den uns vorliegenden Unterlagen.)
Zur Organisation (Termine) und Anmeldung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Hier finden Sie unsere aktuellen Seminare
Fachpersonal
Weitere Informationen finden Sie hier:
Aktualisierung – Kenntnisse im Strahlenschutz
Ansprechpartner/innen
Zahnärztliche Stelle (Qualitätssicherung / Aufbewahrungsfristen etc.)
Dominic Hartwich
Tel.: 0511 83391-118
E-Mail: roentgenstelle@zkn.de oder dhartwich@zkn.de
Andrea Zee
Tel.: 0511 83391-117
E-Mail: roentgenstelle@zkn.de oder azee@zkn.de
Röntgenaktualisierung (Fachpersonal, Zahnärztinnen und Zahnärzte)
Nadine Sacher
Tel.: 0511 83391-312
E-Mail:roentgenkurse@zkn.de
Röntgengrundkurse (Fachpersonal)
Melanie Milnikel
Tel.: 0511 83391-311
E-Mail: roentgenkurse@zkn.de