Röntgen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Ansprechpartner rund um das Thema Röntgen:
• Strahlenschutzgesetz/Strahlenschutzverordnung
• Qualitätssicherung / Konstanzprüfung
• Aufbewahrungsfristen
• Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz
• Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz
• Weitergabe von Röntgenbildern

Qualitätsprüfungen

Die Zahnärztliche Stelle überprüft die vom Strahlenschutzverantwortlichen durchgeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen nach StrlSchV. Die Überprüfungen dienen der Einhaltung der Strahlenschutzbestimmungen und finden in Zeitabständen von maximal drei Jahren statt.

Um den Arbeitsaufwand so gering wie möglich zu halten, haben wir eine Röntgenmappe erstellt. Diese begleitet Sie bei der Zusammenstellung der benötigten Unterlagen. Wenn die Prüfung Ihrer Röntgengeräte ansteht, senden wir Ihnen die Röntgenmappe zu.

Im Hinblick auf personenbezogene Daten der untersuchten Personen unterliegt die Zahnärztliche Stelle der ärztlichen Schweigepflicht.

Fachkunde im Strahlenschutz (für Zahnärztinnen und Zahnärzte)

Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz:
Zahnärztinnen und Zahnärzte mit erfolgreich abgeschlossenem Studium in Deutschland, erwerben damit in der Regel die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz.
Zahnärztinnen und Zahnärzte die Ihre Ausbildung nicht im Geltungsbereich der deutschen Strahlenschutzgesetzgebung absolviert haben, müssen die Fachkunde nachträglich in Deutschland erwerben.

Hinweise für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ihre zahnärztliche Ausbildung nicht in Deutschland abgeschlossen haben.

Zur Aktualisierung der Fachkunde informieren Sie sich bitte rechts.

Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz:
Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen die Fachkunde im Strahlenschutz innerhalb von fünf Jahren aktualisieren (§ 48 StrlSchV).
Jede Zahnärztin/Jeder Zahnarzt ist selbst für die rechtzeitige Teilnahme verantwortlich. Als Serviceleistung bietet die ZKN jedoch regelmäßig denjenigen Zahnärztinnen und Zahnärzten einen Aktualisierungskurs an, die zur Aktualisierung anstehen. (Datenbestand nach den uns vorliegenden Unterlagen.)
Zur Organisation (Termine) und Anmeldung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Hier finden Sie unsere aktuellen Seminare.

 

Kenntnisse im Strahlenschutz (für das Fachpersonal)

Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz:
Zur Teilnahme ist das zahnärztliche Fachpersonal berechtigt, das anlässlich der Abschlussprüfung den Nachweis über die Kenntnisse im Strahlenschutz nicht erreicht haben oder den Aktualisierungszeitraum überschritten haben.
Grundvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss eines medizinischen Fachberufes.

Aktuelle Kursangebote finden Sie in unserem Fortbildungsangebot.

Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz:
Zahnärztliches Fachpersonal muss gemäß Strahlenschutzverordnung spätestens alle fünf Jahre die Kenntnisse im Strahlenschutz aktualisieren.

Weitere Informationen finden Sie in unseren

FAQ
Aktuelle Kursangebote finden Sie in unserem Fortbildungsangebot.

Ansprechpartner

Zahnärztliche Stelle (Qualitätssicherung, Aufbewahrungsfristen, etc.)

Dominic Hartwich
Tel.: 0511 83391-118
E-Mail: roentgenstelle@zkn.de oder
dhartwich@zkn.de

Andrea Zee
Tel.: 0511 83391-117
E-Mail: roentgenstelle@zkn.de oder
azee@zkn.de


Röntgenaktualisierung (Fachpersonal, Zahnärztinnen und Zahnärzte)

Nadine Sacher
Tel.: 0511 83391-312
E-Mail: roentgenkurse@zkn.de


Röntgengrundkurse (Fachpersonal)

Melanie Milnikel
Tel.: 0511 83391-311
E-Mail: roentgenkurse@zkn.de

Aktuelle Kurse

Fachpersonal

Aktuelle Grundkurse und Aktualisierungskurse finden Sie hier


Zahnärztinnen/Zahnärzte

Aktuelle Kurse finden Sie hier

 

Arbeitsanweisung für Aktualisierungs- kurse

Arbeitsanweisung