
Aktualisierung - Kenntnisse im Strahlenschutz
Zahnärztliches Fachpersonal muss gemäß Strahlenschutzverordnung spätestens alle fünf Jahre die Kenntnisse im Strahlenschutz aktualisieren.
FAQs
Wer muss die Kenntnisse im Strahlenschutz aktualisieren ?
Der Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz wurde erst 1989 in der Röntgenverordnung beschrieben. Sie müssen diese spätestens fünf Jahre nach dem Prüfungsdatum oder dem Datum der letzten Aktualisierung (erneut) aktualisiert haben.
Wie hoch sind die Kosten ?
Die Kosten pro Teilnehmer/-in betragen einschließlich Lehrmaterial, Vortrag und Prüfung regulär 88,00 Euro, als Frühbucher bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn 80,- Euro.
Schreibt die ZKN das Fachpersonal rechtzeitig an ?
Nein, der Zahnärztekammer sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die ihre Kenntnisse im Röntgen auffrischen müssen, nicht bekannt.
Sie müssen daher selber tätig werden!
Informieren Sie bitte auch alle diejenigen, die von diesem Gesetz betroffen sind, auch wenn diejenigen derzeit eventuell nicht tätig sind (z.B. Mutterschutz, Arbeitslosigkeit).
Wie ist der Ablauf der Aktualisierung?
Der Aktualisierungskurs besteht aus einem Selbststudien- und einem Präsenzteil. Die Anmeldung erfolgt über unsere Homepage, wobei Sie hier bereits einen Veranstaltungstermin/-ort auswählen.
Anschließend erhalten Sie eine Rechnung. Schulungsunterlagen werden ca. 6 Wochen vor dem Schulungstermin versandt.
Die Aktualisierung der Kenntnisse erfolgt im Wesentlichen über ein Skript, welches bearbeitet werden muss. Nach Abschluss der Selbststudienphase besuchen Sie die von Ihnen vorab gebuchte Veranstaltung, welche vor Ort mit einer schriftlichen Prüfung abschließt.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie nach wenigen Wochen die Aktualisierungsbescheinigung per Post.
Kann ich die Prüfung online ablegen ?
Nein, im Rahmen der Präsenzveranstaltung erfolgt eine schriftliche Prüfung.
Darf ich ohne Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz noch röntgen ?
Als Praxisinhaber müssen Sie sich davon überzeugen, dass Sie nur Mitarbeiter röntgen lassen, die im Besitz eines gültigen Röntgennachweises sind. Dieses müssen Sie im Zweifelsfall dem Gewerbeaufsichtsamt nachweisen. Mitarbeiter ohne gültigen Röntgennachweis dürfen nicht weiter mit der technischen Durchführung im Röntgen betraut werden.
Wie oft müssen die Kenntnisse im Strahlenschutz aktualisiert werden ?
Mit der Änderung der Röntgenverordnung zum 1.7.2002 hat der Gesetzgeber festgelegt, dass spätestens alle fünf Jahre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Kenntnisse aktualisieren müssen.
Bis wann muss ich die Prüfung abgelegt haben ?
Die Prüfung muss innerhalb der Frist (siehe oben) von 5 Jahren abgelegt werden. Um rechtzeitig eine Wiederholung der Prüfung durchführen zu können, empfehlen wir, diese spätestens einen Monat vor Ablauf der Frist durchzuführen.
Was muss ich tun, wenn ich bislang nicht die Kenntnisse im Röntgen erworben habe ?
Zahnärztliche Mitarbeiter/-innen, die kein Zertifikat über den Erwerb der Kenntnisse im Röntgen haben, können bis diese über einen Kurs in der Zahnmedizinischen Akademie Niedersachsen (ZAN) in Hannover erwerben.
Ansprechpartner für Fragen aus dem Bereich Aktualisierung (Zahnärztliches Fachpersonal)
Nadine Sacher
0511 83391-312
roentgenkurse@zkn.de
Verfügbare Termine zur Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz
Anmeldungen sind ausschließlich online durchzuführen.
Ansprechpartner für Fragen aus dem Bereich Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz (Röntgengrundkurs)
Melanie Milnikel
0511 83391-311
roentgenkurse@zkn.de
Verfügbare Termine zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz (Röntgengrundkurs)
Anmeldungen sind ausschließlich online durchzuführen.