Aktualisierung - Kenntnisse im Strahlenschutz

Zahnärztliches Fachpersonal muss gemäß Strahlenschutzverordnung spätestens alle fünf Jahre die Kenntnisse im Strahlenschutz aktualisieren.

FAQs

Wer muss die Kenntnisse im Strahlenschutz aktualisieren?

Der Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz wurde erst 1989 in der Röntgenverordnung beschrieben. Sie müssen diese spätestens fünf Jahre nach dem Prüfungsdatum oder dem Datum der letzten Aktualisierung (erneut) aktualisiert haben.

Schreibt die ZKN das Fachpersonal rechtzeitig an?

Nein, der Zahnärztekammer sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die ihre Kenntnisse im Röntgen auffrischen müssen, nicht bekannt.

Sie müssen daher selbstständig tätig werden!

Informieren Sie bitte auch alle diejenigen, die von diesem Gesetz betroffen sind, auch wenn diejenigen derzeit eventuell nicht tätig sind (z.B. Mutterschutz, Arbeitslosigkeit).

Wie ist der Ablauf der Aktualisierung?

Der Aktualisierungskurs besteht aus einem Selbststudien- und einem Fachvortrag. Die Anmeldung erfolgt über unsere Homepage, wo Sie den gewünschten Veranstaltungstermin auswählen können. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie rechtzeitig alle relevanten Informationen.

Darf ich ohne Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz noch röntgen?

Als Praxisinhaber müssen Sie sicherstellen, dass Sie nur Mitarbeiter röntgen lassen, die im Besitz eines gültigen Röntgennachweises sind. Dieses müssen Sie im Zweifelsfall dem Gewerbeaufsichtsamt nachweisen. Mitarbeiter ohne gültigen Röntgennachweis dürfen nicht weiter mit der technischen Durchführung im Röntgen betraut werden.

Wie oft müssen die Kenntnisse im Strahlenschutz aktualisiert werden?

Mit der Änderung der Röntgenverordnung zum 1.7.2002 hat der Gesetzgeber festgelegt, dass spätestens alle fünf Jahre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Kenntnisse aktualisieren müssen.

Bis wann muss ich die Prüfung abgelegt haben?

Die Prüfung muss innerhalb der Frist von 5 Jahren abgelegt werden. Um rechtzeitig eine Wiederholung der Prüfung durchführen zu können, empfehlen wir, diese spätestens einen Monat vor Ablauf der Frist durchzuführen. Bei Überschreitung der Frist müssen Sie einen Grundkurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz in der Zahnärztekammer Niedersachsen belegen.

Was muss ich tun, wenn ich bislang nicht die Kenntnisse im Röntgen erworben habe?

Zahnärztliche Mitarbeiter/-innen, die kein Zertifikat über den Erwerb der Kenntnisse im Röntgen haben, können einen Grundkurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz in der Zahnärztekammer Niedersachsen belegen.

Ansprechpartner für Fragen aus dem Bereich Aktualisierung (Zahnärztliches Fachpersonal)

Nadine Sacher
0511 83391-312
roentgenkurse@zkn.de

Verfügbare Termine zur Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz

Anmeldungen sind ausschließlich online durchzuführen.

Ansprechpartner für Fragen aus dem Bereich Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz (Röntgengrundkurs)

Melanie Milnikel
0511 83391-311
roentgenkurse@zkn.de

Verfügbare Termine zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz (Röntgengrundkurs)

Anmeldungen sind ausschließlich online durchzuführen.