Fortbildungspunkte werden für den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen vergeben, wenn diese den Vorgaben von BZÄK und KZBV entsprechen. Fort- und Weiterbildung: Bundeszahnärztekammer. Die Teilnehmenden solcher Fortbildungen erhalten vom Veranstalter im Anschluss eine Teilnahmebescheinigung, auf der die Fortbildungspunkte ausgewiesen werden.
Veranstalter sind verpflichtet, die Veranstaltung vorab bei der Zahnärztekammer anzumelden. Senden Sie das Erklärungsformular bitte vollständig ausgefüllt ausschließlich an die E-Mail-Adresse Fortbildungspunkte@zkn.de
Da die Erfassung der Erklärungen automatisiert erfolgt, nutzen Sie bitte die Funktion „Lesebestätigung“ Ihres E-Mail-Accounts als Nachweis der Einreichung der Erklärung.
Zahnärztekammer Niedersachsen, Mai 2025