Berufsbild ZFA
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r (ZFA)
Die Zahnärztekammer ist nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die Durchführung der Berufsausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten. Wir überwachen die Ausbildung und Umschulung und beraten Auszubildende und ausbildende Praxen.
Der Beruf der ZFA ist vielseitig, interessant und herausfordernd. Die Beherrschung modernster Technik ist für ZFAs genauso selbstverständlich, wie der einfühlsame Umgang mit den Patienten oder die Abwicklung der praxis- internen Verwaltungsarbeiten. Kein Tag ist dabei wie der andere.
Die 3jährige Ausbildung zur/zum ZFA erfolgt im dualen System, also sowohl in der Zahnarztpraxis als auch in der Berufsschule.
Anforderungen und Voraussetzungen
Als ZFA assistierst du dem/der Zahnarzt/Zahnärztin bei Behandlungen und übernimmst, je nach Qualifikation, auch Aufgaben wie die professionelle Zahnreinigung. Auch Beratung und Mitwirkung bei der Aufklärung der Patienten fällt in deinen Aufgabenbereich.
Theoretisch kann die ZFA-Ausbildung mit jedem Schulabschluss und teilweise sogar ohne Schulabschluss gestartet werden. Rechtlich gibt es hier keine Vorgaben.
Als ZFA solltest du
– kontaktfreudig und freundlich sein
– verantwortungsbewusst und sorgfältig sein
– zuverlässig sein
– einen kühlen Kopf bewahren können und einfühlsam sein
– Fingerfertigkeit besitzen
Fakten:
Die Ausbildung dauert in der Regel 3 Jahre. Es finden zwei Prüfungen in Form einer gestreckten Abschlussprüfung statt. Der erste Prüfungsteil erfolgt dabei im vierten Ausbildungshalbjahr in Form einer schriftlichen Prüfung. Am Ende der Ausbildungszeit erfolgt eine weitere schriftliche und eine praktische Prüfung.
Ansprechpartner:
Michael Behring und Ansgar Zboron
Landesausbildungsberater und stellvertr. Landesausbildungsberater
0511 83391-302
azboron@zkn.de
Marén Michaelis
0511 83391-303
mmichaelis@zkn.de
Du willst mehr über die Ausbildung zur/zum ZFA erfahren?
Website: https://www.zfa-beruf.com/
Flyer: ZKN-Ausbildung-Flyer