Aktuelles

 

Erhöhung der Ausbildungsvergütungen
Die Kammerversammlung hat am 11./12.11.2022 die Erhöhung der Ausbildungsvergütungen zum 01.08.2023 beschlossen.
Folgende Sätze gelten ab 01. August 2023:

1. Ausbildungsjahr: 900,– Euro (bisher 830,– Euro)
2. Ausbildungsjahr: 1.000,– Euro (bisher 930,– Euro)
3. Ausbildungsjahr: 1.100,– Euro (bisher 1.000,– Euro)

Digitaler Ausbildungsnachweis

Die neue Ausbildungsordnung ab 1. August 2022

Zum 1. August 2022 tritt eine neue Ausbildungsordnung im Ausbildungsberuf ZFA in Kraft. Im Rahmen der Novellierung wurden die Ausbildungsinhalte an den Fortschritt von Zahnmedizin, Wissenschaft und Technik angepasst. Die wichtigsten Änderungen sind:

Neue Berufsbildpositionen
Im Rahmen der Novellierung wurden neue Berufsbildpositionen formuliert. Hierbei handelt es sich um Handlungen, die ein/e ZFA nach ihrer/seiner Ausbildung beherrschen muss. In diesem Zusammenhang wurde etwa der Bereich Praxishygiene und Medizinprodukteaufbereitung durch eine eigene Berufsbildposition aufgewertet. Dieser ist nun auch Bestandteil der schriftlichen Prüfung im ersten Teil der gestreckten Abschlussprüfung (GAP). Mit Bestehen ihrer Prüfung erhalten ZFAs die Freigabeberechtigung für aufbereitete Medizinprodukte. Um dies zu gewährleisten, wurden im Vorfeld die Ausbildungsinhalte mit dem BMG, RKI und dem DAHZ abgestimmt. Neu hinzugekommen sind zudem Berufsbildpositionen zur Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Ferner soll künftig im Ausbildungsbereich Kommunikation auch der Erwerb soziokultureller Kompetenz stärker vermittelt werden.

Die gestreckte Abschlussprüfung (GAP)
Künftig entfällt die Zwischenprüfung zugunsten einer sogenannten gestreckten Abschlussprüfung (GAP). Eine GAP ist eine Abschlussprüfung, die in zwei zeitlich verschiedene Teile aufgegliedert ist. Der erste Prüfungsteil erfolgt dabei im vierten Ausbildungshalbjahr. Von daher ist es immens wichtig, dass die Ausbildungspraxen die Vorgaben des Ausbildungsrahmenplans in den Berufsprofilgebenden Positionen genau beachten. Der prüfungsrelevante Stoff für den ersten Teil der Abschlussprüfung muss bis zum Beginn des vierten Ausbildungshalbjahres vermittelt sein, da er dann abgeprüft wird.

Digitales Berichtsheft
Statt des bisher analogen Berichtsheftes werden wir erstmals für die Azubis, die am 01.08.2022 ihre Ausbildung beginnen, ein digitales Berichtsheft einführen. Dieses wird web- und appbasiert sein und befindet sich in der Fertigstellung.

Mehr Informationen erhalten Sie hier:

Infovideo zu neuen AO

Die neue Ausbildungsordnung

Rahmenlehrplan

Umsetzungshilfe

Entsprechungsliste (Anlage zu Kapitel 3 der Umsetzungshilfe)

Muster Betrieblicher Ausbildungsplan