19.03.2023 / ZFA-Ausbildung

Mit neuer Ausbildungsordnung moderne Basis für Perspektiven im Beruf gelegt

Zum 1. August 2022 tritt eine neue Ausbildungsordnung im Ausbildungsberuf ZFA in Kraft. Im Rahmen der Novellierung wurden die Ausbildungsinhalte an den Fortschritt von Zahnmedizin, Wissenschaft und Technik angepasst.

  • Es wurde am Monoberuf festgehalten, also bewusst keine Wahlbausteine und Spezialisierungen etabliert.
  • Es bleibt bei der Berufsbezeichnung Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r.
  • Es wurde Wert auf konsequente handlungsorientierte Definition aller Ausbildungsinhalte und eine gleichberechtigte Schreibweise gelegt.
  • Die Zwischenprüfung entfällt zugunsten einer sog. gestreckten Abschlussprüfung, deren erster Prüfungsteil i.d.R. im vierten Ausbildungshalbjahr erfolgt. Prüfungsgegenstand ist unter anderem die Aufbereitung von Medizinprodukten.
  • Selbstverständlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen der Abschlussprüfung die Kenntnisse im Strahlenschutz zu erwerben.
    Was ist neu?

Im Rahmen der Novellierung wurden die Ausbildungsinhalte an den Fortschritt von Zahnmedizin, Wissenschaft und Technik angepasst.

Zu Details der neuen Ausbildungsordnung schauen Sie sich gerne unser Video an (Klick auf Bild)

Weitere Informationen:

Die neue Ausbildungsordnung
Ausbildungsrahmenplan
Rahmenlehrplan
Umsetzungshilfe
Entsprechungsliste (Anlage zu Kapitel 3 der Umsetzungshilfe)
Muster Betrieblicher Ausbildungsplan