
Patientenberatung und -beschwerden
Wenn Sie Fragen zu einer zahnärztlichen Behandlung haben, geben wir Ihnen gerne fachliche und objektive Antworten. Wir informieren zu verschiedenen Behandlungsmethoden und vermitteln auch bei Konflikten zwischen Patientinnen und Patienten und Zahnärztin bzw. Zahnarzt.
Die Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) bietet jeden Mittwoch – außer feiertags – in der Zeit von 15 bis 18 Uhr eine kostenfreie zahnärztliche Patientenberatung unter der Telefonnummer 0800 999 0000 an.
Hier steht Ihnen eine Zahnärztin/ein Zahnarzt zur Verfügung, die/der Ihre Fragen fachlich beantwortet, sowie Ratschläge zu allen Themen der Prophylaxe, Diagnose und Therapie von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten geben kann.
Die telefonische Beratung wird ausschließlich von qualifizierten Zahnärztinnen und Zahnärzten durchgeführt, die aufgrund ihrer langjährigen praktischen Erfahrungen genau wissen, worüber sie mit Ihnen sprechen.
Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an:
Email: patientenberatung@zkn.de
Gebührenrechtliche Rechnungsprüfung
Im Rahmen der unabhängigen Patientenberatung der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) geben die Patientenberatungsstellen u.a. Auskünfte zu folgenden Fragen:
- Heil- und Kostenplänen bzw. Gebührenvorausberechnungen, die ausschließlich gebührenrechtlich sind,
- Rechnungslegung.
Hinweise für Patienten, die eine zahnärztliche Rechnung durch die ZKN prüfen lassen möchten:
- Bei Unklarheiten und Fragen zu einer Rechnung sprechen Sie immer zuerst Ihre Behandlerin / Ihren Behandler an.
- Die ZKN prüft nur Rechnungen, die von einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt erstellt worden sind, der/ die hauptberuflich im Land Niedersachsen tätig und Mitglied der ZKN ist. Hinweis: Eine Prüfung ist nicht möglich, wenn die zahnärztliche Behandlung, die Gegenstand der Rechnungslegung ist, zum Zeitpunkt Ihrer Eingabe länger als 2 Jahre abgeschlossen ist.
- Die ZKN führt keine gebührenrechtliche Überprüfung von anonymisierten Rechnungen durch.
- Die Rechnungsprüfung erfolgt ausschließlich formal anhand der Gebührenordnung für Zahnärzte, da die ZKN von der Angemessenheit, vom Behandlungsablauf oder der Durchführung Ihrer Behandlung keine Kenntnisse hat.
- Eine pauschale Rechnungsprüfung ist nicht möglich.
- Während der Bearbeitungsdauer Ihrer Anfrage sind Sie von Ihrer Zahlungspflicht nicht befreit. Der Prüfungsvorgang bei der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) hat keine Auswirkung auf die gesetzliche Verjährungsfrist.
- Die ZKN ist auf Ihr Mitwirken angewiesen und prüft Ihr Anliegen nur unter der Vorlage aller für die Bearbeitung relevanten Unterlagen (s. Formular), die grundsätzlich innerhalb der Frist von 4 Wochen nachgereicht werden müssen.
- Bei der Rechnungsprüfung der ZKN handelt es sich um eine Empfehlung.
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen an:
Zahnärztekammer Niedersachsen
Patientenberatung
Zeißstraße 11A
30519 Hannover
Ansprechpartnerinnen
Elena Weidehaus oder Hiba Dettmer
Zahnärztekammer Niedersachsen
Zeißstraße 11a
30519 Hannover
Tel.: 0511 83391-120 oder -182
Fax: 0511 83391-42120 oder -4182
E-Mail: patientenberatung@zkn.de
Formulare für die gebührenrechtliche Prüfung
Was tun im Konfliktfall?
Wenn auch die allermeisten Behandlungen in zahnärztlichen Praxen reibungslos verlaufen, so kann es doch schon hin und wieder einmal bei Patientinnen und Patienten zu Missverständnissen, Unsicherheiten oder in seltenen Fällen auch Unzufriedenheit mit den durchgeführten Behandlungsmaßnahmen kommen.
Hier erfahren Sie, was Sie im Konfliktfall machen können: Was tun im Konfliktfall?
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