Kammerversammlung

Die Organe der Zahnärztekammer sind die Kammerversammlung und der Vorstand. Die mindestens einmal pro Jahr stattfindende Kammerversammlung mit Zahnärztinnen und Zahnärzten wird für die Dauer von fünf Jahren von allen Kammerangehörigen in Niedersachsen gewählt. Die 60 Mitglieder der Kammerversammlung wählen aus ihrer Mitte den Vorstand, der aus dem Präsidenten/der Präsidentin, dem stellvertretenden Präsidenten/der Präsidentin und fünf weiteren Mitgliedern besteht. Dieser Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Kammer.

Die Kammerversammlung beschließt u.a. über die Kammersatzung, Berufsordnung, Weiterbildungsordnung, Haushalts- und Kassenordnung, Beitragsordnung, Feststellung des Haushaltsplanes und Entlastung des Vorstandes. Die aufsichtsrechtliche Kontrolle obliegt dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Hinweise zur digitalen Kammerversammlung

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