Fachpersonal: Kenntnisse im Strahlenschutz

Erwerb

Zur Teilnahme ist das zahnärztliche Fachpersonal berechtigt, das anlässlich der Abschlussprüfung den Nachweis über die Kenntnisse im Strahlenschutz nicht erreicht haben oder den Aktualisierungszeitraum überschritten haben.
Grundvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss eines medizinischen Fachberufes.

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Antragsstellung – Bescheinigung zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz

Praxismitarbeitende müssen, um entsprechende Aufgaben wahrnehmen zu können, über die Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung von Röntgenstrahlen in der Zahnheilkunde verfügen.

Der Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz erfolgt für Zahnmedizinische Fachangestellte, in der Regel mit erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung.

Die Bescheinigung zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz können folgende Personen beantragen:
– Personen mit einer abgeschlossenen medizinischen Ausbildung (ZFA, Zahnarzthelferin, etc.)
– Personen mit einem Beschäftigungsverhältnis in Niedersachsen (Wohnsitz unabhängig)
– Personen mit Wohnsitz in Niedersachsen, ohne Beschäftigungsverhältnis
– Personen, die die Kenntnisse im Strahlenschutz erfolgreich über einen anerkannten Kurs erworben haben

Antrag – Bescheinigung zum Erwerb der Kenntnisse

Aktualisierung

Zahnärztliches Fachpersonal muss gemäß Strahlenschutzverordnung spätestens alle fünf Jahre die Kenntnisse im Strahlenschutz aktualisieren.

Alle die derzeit nicht in einer Praxis beschäftigt sind (z.B. Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitslosigkeit) müssen auch die fünfjährige Aktualisierungsfrist der Strahlenschutzverordnung einhalten.

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Arbeitsanweisung

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Ansprechpartner

Erwerb (Grundkurse)

Melanie Milnikel
Tel.: 0511 83391-311
E-Mail: roentgenkurse@zkn.de

Aktualisierung der Kenntnisse

Nadine Sacher
Tel.: 0511 83391-312
E-Mail: roentgenkurse@zkn.de

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