
Fachpersonal: Kenntnisse im Strahlenschutz
Erwerb
Zur Teilnahme ist das zahnärztliche Fachpersonal berechtigt, das anlässlich der Abschlussprüfung den Nachweis über die Kenntnisse im Strahlenschutz nicht erreicht haben oder den Aktualisierungszeitraum überschritten haben.
Grundvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss eines medizinischen Fachberufes.
Aktuelle Kursangebote finden Sie hier:
Aktualisierung
Zahnärztliches Fachpersonal muss gemäß Strahlenschutzverordnung spätestens alle fünf Jahre die Kenntnisse im Strahlenschutz aktualisieren.
Alle die derzeit nicht in einer Praxis beschäftigt sind (z.B. Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitslosigkeit) müssen auch die fünfjährige Aktualisierungsfrist der Strahlenschutzverordnung einhalten.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier:
Aktuelle Kursangebote finden Sie hier:
Für Online-Kurse beachten Sie bitte:
Ansprechpartner
Erwerb (Grundkurse)
Melanie Milnikel
Tel.: 0511 83391-311
E-Mail: roentgenkurse@zkn.de
Aktualisierung der Kenntnisse
Nadine Sacher
Tel.: 0511 83391-312
E-Mail: roentgenkurse@zkn.de