Fachpersonal: Kenntnisse im Strahlenschutz
Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz
Zur Teilnahme ist das zahnärztliche Fachpersonal berechtigt, das anlässlich der Abschlussprüfung den Nachweis über die Kenntnisse im Strahlenschutz nicht erreicht haben oder den Aktualisierungszeitraum überschritten haben.
Grundvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss eines medizinischen Fachberufes (ZFA, Zahnarzthelferin, MFA, etc.).
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Antragsstellung – Bescheinigung zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz (nach erfolgtem Kurs zum Erwerb der Kenntnisse im Stahlenschutz)
Praxismitarbeitende müssen, um entsprechende Aufgaben wahrnehmen zu können, über die Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung von Röntgenstrahlen in der Zahnheilkunde verfügen.
Der Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz erfolgt für Zahnmedizinische Fachangestellte, in der Regel mit erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung.
Einzureichende Unterlagen sind folgende:
- Antrag auf Bescheinigung der Kenntnisse im Strahlenschutz (bitte downloaden)
- Nachweis über eine abgeschlossene Ausbildung zur ZFA, Zahnarzthelferin, MFA etc.
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem anerkannten Kurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz
- ggf. Nachweis über Namensänderung (Eheschließung, Scheidung etc.)
Die Bescheinigung zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz können folgende Personen beantragen:
– Personen mit einer abgeschlossenen medizinischen Ausbildung (ZFA, Zahnarzthelferin, etc.)
– Personen mit einem Beschäftigungsverhältnis in Niedersachsen (Wohnsitz unabhängig)
– Personen mit Wohnsitz in Niedersachsen, ohne Beschäftigungsverhältnis
– Personen, die die Kenntnisse im Strahlenschutz erfolgreich über einen anerkannten Kurs erworben haben
Aufgrund der von der niedersächsischen Landesregierung erlassenen Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung vom 16.12.2025 (Nds. GVBl. 2025, Nr. 98) ist die Zahnärztekammer Niedersachsen seit dem 01.01.2026 verpflichtet, für die rechtlich vorgeschriebenen Amtshandlungen und Tätigkeiten Gebühren nach Vorgabe dieser Verordnung zu erheben.
Aktualisierung
Zahnärztliches Fachpersonal muss gemäß Strahlenschutzverordnung spätestens alle fünf Jahre die Kenntnisse im Strahlenschutz aktualisieren.
Alle die derzeit nicht in einer Praxis beschäftigt sind (z.B. Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitslosigkeit) müssen auch die fünfjährige Aktualisierungsfrist der Strahlenschutzverordnung einhalten.
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Für Online-Kurse beachten Sie bitte:
Ansprechpartner
Erwerb (Grundkurse)
Melanie Milnikel
Tel.: 0511 83391-311
E-Mail: roentgenkurse@zkn.de
Aktualisierung der Kenntnisse
Nadine Sacher
Tel.: 0511 83391-312
E-Mail: roentgenkurse@zkn.de