Quereinsteiger

Qualifikation

Quereinsteiger können in einer Zahnarztpraxis eingesetzt werden. Entscheidend ist jedoch, welche Qualifikation vorhanden ist und welche Tätigkeiten ausgeführt werden sollen. Bestimmte Aufgaben dürfen ausschließlich vom Zahnarzt oder von entsprechend ausgebildetem Fachpersonal übernommen werden.

Was dürfen Quereinsteiger ohne ZFA-Ausbildung?

Typische Tätigkeiten sind:
– Empfang und Anmeldung
– Terminvergabe
– Telefonservice
– Patientenverwaltung
– Ablage und Dokumentation
– Unterstützung bei organisatorischen Aufgaben
– Assistenzhandlungen nach Einarbeitung und unter Anleitung
– Materialverwaltung und Aufbereitungsvorbereitung (je nach Qualifikation)

Für die Aufbereitung von Medizinprodukten gibt es folgende Möglichkeiten:

Medizinische Ausbildung vorhanden (Mfa, Krankenschwester):

Sachkundelehrgang für die zahnärztliche Praxis – 40 Stunden

Medizinische Ausbildung nicht vorhanden:

Fachkundekurs 1 (FK 1) zum Erwerb der Tätigkeitsbezeichnung „Technischer Sterilgutassistent“

Für die Erlangung der Kenntnisse im Strahlenschutz gelten folgende Voraussetzungen:

Die Kenntnisse im Strahlenschutz können nur Personen mit abgeschlossener medizinischer Ausbildung mittels eines Röntgengrundkurses erlangen. Dazu zählen beispielsweise MFA oder vergleichbare medizinische Fachberufe.

Personen ohne abgeschlossene medizinische Ausbildung können diese Kenntnisse grundsätzlich nicht erwerben.

Seminarangebot für Quereinsteiger

Referentin: Stefanie Sonntag

1. Grundlagenseminar Rezeptionsmanagement

Jetzt neue Mitarbeitende erfolgreich einarbeiten – trotz Fachkräftemangel.
Sie haben Schwierigkeiten, geeignetes Personal zu finden?
Dann ist unser Quereinsteigersemininar genau das Richtige, um branchenfremde Mitarbeitende schnell und strukturiert auf ihre Aufgaben in der Zahnarztpraxis vorzubereiten.

Neue Teammitglieder lernen die wichtigsten Basics für den Praxisalltag kennen – verständlich, praxisnah und Schritt für Schritt. Dazu gehören ein erster Überblick über die Abläufe in der Praxis, die richtige Kommunikation sowie der professionelle Umgang mit stressigen Situationen.

Seminarinhalte:
– Grundlagen der Rezeption / Empfang
– Fachkunde
– Abrechnungsbasics (terminbezogen)
– Kassenzahnärztliche Vereinigung
– Zahnärztekammer
– Formularkunde
– Organisation & Vorbereitung
– Qualitätsmanagement
– Fortbildungsmöglichkeiten

Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Zuständigkeiten
Zu den Aufgaben der Abt. 1 des Niedersächsischen Zweckverbandes zur Approbationserteilung (NiZzA) gehört die Erteilung von Approbationen und Berufserlaubnissen an Ärzte und Zahnärzte, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben (ausländischer Berufsabschluss) und in Niedersachsen ihren Beruf ausüben wollen.

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Ansprechpartner

Hygiene:
Christine Lange-Schönhoff
Tel.: 0511 83391-123
E-Mail: clange@zkn.de

Röntgen-Grundkurs:
Melanie Milnikel
Tel.: 0511 83391-311
E-Mail: mmilnikel@zkn.de

Quereinsteiger - Seminare

Hier finden Sie unsere aktuellen

Seminare für Quereinsteiger