Praxisbegehungen

Folgende Behörden sind berechtigt, Ihre Praxis routinemäßig oder anlassbezogen zu begehen:

Gewerbeaufsichtsamt
nach dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), nach der KRINKO-BfArM-Empfehlung, nach dem Arbeitsschutzgesetz

Gesundheitsamt
nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst- und Wohlfahrtspflege (BGW)
nach dem Arbeitsschutzgesetz

Datenschutzbehörde
nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Bei anlassbezogenen Praxisbegehungen erscheinen die Behörden unangemeldet, bei routinemäßigen Begehungen erhalten Sie etwa sechs bis acht Wochen zuvor ein Ankündigungsschreiben.

Bitte informieren Sie die Zahnärztekammer Niedersachsen, wenn eine Praxisbegehung geplant ist (Christine Lange-Schönhoff, Tel. 0511-83391-123, E-Mail: clange@zkn.de).

Niedersächsische Gewerbeaufsicht:
Zuständigkeitskarte für die Medizinprodukteüberwachung
Medizinprodukte
Arbeitsschutz

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm):
Bfarm Startseite
Bfarm Vorkommnis Meldung

Fortbildungsangebot zu Praxisbegehungen

Seit geraumer Zeit führen die Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen Praxisbegehungen durch.
Um Zahnarztpraxen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und damit auch bei der Vorbereitung auf eine mögliche Praxisbegehung zu unterstützen, bieten wir Fortbildungen an.

Fit für die Praxisbegehung!
Speziell qualifizierte Referenten schulen mit Hilfe einer Checkliste Ihr Team in Ihrer Praxis direkt vor Ort und geben Tipps und Hilfestellungen im Hinblick auf die rechtskonforme Umsetzung von Hygienevorschriften als Vorbereitung auf eine mögliche Praxisbegehung mit Schwerpunkt Medizinprodukte-Durchführungsgesetz und Medizinprodukte-Betreiberverordnung an.
Bitte beachten: Vorlaufzeit: ca. 3 Monate!

Fit für die Praxisbegehung!
Praxisinterne Schulung

NEU: Aufbauseminar: Fit für die Praxisbegehung – PRAXIS-CHECK 2.0 (REFRESHER)
– Voraussetzung: Teilnahme am Grundseminar „Fit für die Praxisbegehung“
– von den ehemaligen Teilnehmenden ist noch mindestens ein/e in der Aufbereitung von Medizinprodukten verantwortlich tätige/-r Mitarbeitende/-r weiterhin mit der Aufbereitung betraut
Bitte beachten: Vorlaufzeit: ca. 3 Monate!

FIT FÜR DIE PRAXISBEGEHUNG – PRAXIS-CHECK 2.0 (REFRESHER)

ODER:

Behördliche Begehung – gut vorbereitet!!
– Online – Referentin: Viola Milde

Ansprechpartnerin:

Christine Lange-Schönhoff
Tel.: 0511 83391-123
E-Mail: clange@zkn.de