Fachzahnarzt-Weiterbildung
Im Anschluss an die zahnärztliche Approbation kann die Weiterbildung zum Fachzahnarzt bzw. zur Fachzahnärztin absolviert werden. In Niedersachsen ist eine Weiterbildung in zwei Fachgebieten möglich:
- Kieferorthopädie
- Oralchirurgie
Die maßgeblichen Regelungen sind in der Weiterbildungsordnung der ZKN detailliert niedergelegt. Für neue fachspezifische Weiterbildungen ab dem 19.06.2026 gilt die neue Weiterbildungsordnung (2026). Wurde die fachspezifische Weiterbildung vor diesem Zeitpunkt begonnen, wird sie nach der alten Weiterbildungsordnung (2016) zu Ende geführt:
In beiden Fällen beträgt die Dauer der Weiterbildung in Vollzeit vier Jahre. Es sind stets ein allgemeinzahnärztliches Jahr und drei fachspezifische Jahre nachzuweisen. Die Einzelheiten sind in der jeweils einschlägigen Fassung der WBO niedergelegt. Bei einzelfallbezogenen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die fachspezifische Weiterbildung muss im Status eines Weiterbildungsassistenten bzw. einer Weiterbildungsassistentin an einer entsprechend weiterbildungsermächtigten Praxis bzw. Klinik absolviert werden.
Im Fall eines Wechsels des Kammerbezirks nach Niedersachsen wird eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Zahnärztekammer benötigt, dass die dortige Weiterbildungsstätte im entsprechenden Zeitraum weiterbildungsermächtigt gewesen ist.
Vor Beginn der Weiterbildung wird eine Auseinandersetzung mit den Vorgaben der WBO dringend empfohlen. Etwaige Fragen sollten frühzeitig mit der ZKN abgeklärt werden, da ggf. noch der zuständige Prüfungsausschuss involviert werden muss. Dies gilt insbesondere für die Anrechnung einer im Ausland absolvierten Weiterbildung.
Ansprechpartner
Herr Dr. Neumann
Tel.: 0511 83391-143
Frau Henseler
Tel.: 0511 83391-114
E-Mail: mitgliederverwaltung@zkn.de
Weiterbildungsberechtigte Kliniken
Weiterbildungsberechtigte Praxen
Prüfungsausschuss
Ermächtigungskommission