eHeilberufsausweis (eHBA) -
so kann er beantragt werden

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist ab sofort bestellbar. Herausgeber für die Mitglieder der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) ist die ZKN. Unabhängig von der Ausgabe des eHBA als elektronische Version des Zahnarztausweises durch die ZKN behält der bisher von der ZKN in Papierform ausgegebene Zahnarztausweis weiterhin seine Gültigkeit als Mitgliedsausweis der ZKN und damit der Bestätigung einer zahnärztlichen Approbation. Dieser Zahnarztausweis kann auch weiterhin bei der ZKN wie gewohnt bestellt werden.

Mit dem Zugang (Postzustellung) des elektronischen Zahnarztausweises beim Ausweisinhaber geht das Eigentum an diesem elektronischen Zahnarztausweis auf die zuständige Zahnärztekammer über. Der Ausweisinhaber ist rechtlich der Besitzer des Ausweises. Dies hat rechtliche Gründe.
Der eHBA ist max. 5 Jahre gültig und muss dann neu beantragt werden. Er kostet derzeit, auf seine Gültigkeitsdauer bezogen und je nach Hersteller unterschiedlich, zwischen EUR 499,80 bis zu EUR 534,00.

1. Vorbereitungen vor der eHBA-Beantragung. Sie benötigen für die Beantragung eines eHBA

  • einen Computer mit angeschlossenem Drucker und Internetzugang
  • eine elektronische Bilddatei eines aktuellen Pass-Portraitfotos von sich (idealerweise als jpg-Bilddatei zum Hochladen während des Antragsprozederes)
  • ein gültiges amtliches Ausweisdokument (am besten Personalausweis), die Ausweisnummer mit weiteren Angaben wird abgefragt

Haben sich Änderungen im akademischen Titel, bei Ihrem Namen oder im Adressbereich ergeben, die Sie der Zahnärztekammer noch nicht mitgeteilt haben?
Dann nehmen Sie bitte vor der Beantragung und Durchführung des PostIdent Verfahrens Kontakt mit der Mitgliederverwaltung der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) auf
Anke Schmidt, Tel.: 0511 83391-145
Anita Henseler, Tel.: 0511 83391-114 oder auch
E-Mail: eHBA@zkn.de

2. Antrag im Internet ausfüllen
Sie wählen den Vertrauensdiensteanbieter (VDA) aus, bei dem Sie Ihren eHBA/eZAA bestellen möchten und geben auf der jeweiligen Website Ihre Bestellung auf.

Wir geben keinen persönlichen Antragsschlüssel aus. Wählen Sie daher immer die Option „ohne Antragsschlüssel fortfahren“ bzw. „ohne Vorbefüllung fortfahren“ ode „Mit leerem Antrag starten“.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, das Ausfüllen zu unterbrechen und die bereits eingegebenen Daten zwischenzuspeichern. In diesem Fall wird Ihnen vom VDA am Bildschirm ein Zugangs- oder Vorgangsschlüssel angezeigt, den Sie bitte ausdrucken oder aufschreiben. Mit Hilfe dieses Schlüssels können Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Eingabe fortsetzen. Der Vorgang sollte innerhalb von 6 Wochen fortgesetzt und beendet werden, sonst werden die Daten automatisch gelöscht.

Nachname, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Meldeanschrift müssen unbedingt so angegeben werden, wie sie in Ihrem Ausweisdokument (i.d.R. Ihr Personalausweis) eingetragen sind. Im Laufe des Antragsverfahrens müssen Sie sich persönlich bei einer Postfiliale identifizieren lassen (PostIdent-Verfahren). Unstimmigkeiten oder Fehler in den Daten verzögern den Antragsprozess.

Die Antragsunterlagen drucken Sie am Ende des Vorgangs aus und unterschreiben diese bitte.

3. Zustimmung zur Veröffentlichung
Dieser Abschnitt ist nur interessant für alle diejenigen, die ihren eHBA/eZAA im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in ihrer Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) einsetzen wollen bzw. müssen oder die losgelöst von einer Mitgliedschaft in einer KZV an den Diensten der Telematikinfrastruktur teilhaben wollen.

Innerhalb des geschützten Netzwerks der Telematikinfrastruktur des Gesundheitswesens soll auch der Austausch verschlüsselter Dokumente zwischen Leistungserbringern im Gesundheitswesen („Kommunikation im Medizinwesen“, KIM) realisiert werden. Hierzu wird ein elektronisches Verzeichnis der Teilnehmer notwendig und zur Verfügung gestellt. Damit Sie in diesem Verzeichnis geführt, gesucht und gefunden werden können, ist es notwendig, dass Sie der Veröffentlichung Ihrer Daten (Zertifikate, Vor- und Nachname, ggf. Dienstanschrift) innerhalb der Telematikinfrastruktur zustimmen.

4. Datenweitergabe an die KZV

Dieser Abschnitt ist nur interessant für alle diejenigen, die ihren eHBA/eZAA im Rahmen ihrer Tätigkeit in einer Vertragszahnarztpraxis im Bereich der Kassenzahnärztlichen Vereinigung einsetzen möchten bzw. müssen. Für die (Teil-)Refinanzierung der Kosten des eHBA, für die Nutzung elektronischer Dienste Ihrer KZV und als Nachweis für die Umsetzung der Heilberufsausweis-Pflichten werden Ihre ausweisspezifischen Daten direkt an die KZV weitergegeben.

Bitte beachten Sie: Die Datenübermittlung von der Zahnärztekammer an die KZV erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Ermächtigung in § 5 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern die Portale der Vertrauensdiensteanbieter (VDA) zur Beantragung des eHBA eine Einwilligung zur Datenübermittlung von der Zahnärztekammer an die KZV vorsehen, ist dies für die ZKN nicht maßgeblich. Auf die Gestaltung der Portale hat die ZKN keinen direkten Einfluss.

5. Telematik-ID
Im Beantragungsablauf gibt es ein Auswahlfeld für die Beantragung einer neuen Telematik-ID. Wer erstmalig einen eHBA beantragt, muss dieses Auswahlfeld anklicken/ankreuzen!

6. Identifizierung / PostIdent-Verfahren
Die Zahnärztekammer Niedersachsen arbeitet bei der Antragstellung ausschließlich mit dem PostIdent-Verfahren. Gehen Sie mit den von Ihrem ausgewählten VDA im Antragsverfahren genannten Unterlagen persönlich in eine Postdienststelle und führen Sie dort das Identifikationsverfahren durch. Dies muss durch Sie persönlich geschehen und kann nicht an eine andere Person delegiert werden.

7. Prüfung der Daten durch die Zahnärztekammer und Bestätigung des Berufsattributs
Der VDA kontaktiert die Zahnärztekammer Niedersachsen, übermittelt Ihren Antrag und bittet um Bestätigung Ihrer Daten, der Mitgliedschaft und des Berufsattributs.

Wir prüfen die von Ihnen im Antrag angegebenen Daten und bestätigen Ihre Mitgliedschaft und das Berufsattribut gegenüber dem VDA. Bei Abweichungen zwischen uns vorliegenden und den von Ihnen im Antrag angegebenen Daten (z.B. Schreibweise des Vor- oder Familiennamens, akademische Grade usw.) kontaktieren wir Sie. Eine Klärung müssen wir mit Ihnen persönlich durchführen, dies kann nicht an eine/n Mitarbeiter/in Ihrer Praxis delegiert werden. Falls erforderlich, werden wir von Ihnen Nachweise (z.B. Urkunden) erbitten müssen, was das Antragsverfahren verzögert. Klären Sie dieses ggf. vorher, siehe hierzu Pkt. 1 Absatz 2 (Vorbereitungen).

Sind alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt, gibt die Zahnärztekammer die Produktion der Karte beim VDA frei.

8. Auslieferung
Der VDA produziert den Heilberufsausweis (u.a. Ausstattung mit Zertifikaten und Sicherheitsschlüsseln) und liefert ihn an Sie aus. Der VDA stellt sicher, dass Ihnen die Karte und die dazugehörigen PIN und PUK sicher und vertraulich zugestellt werden. Diese Leistungen des VDA sind kostenpflichtig; daraus resultiert der Preis.

Bevor Sie den Ausweis elektronisch nutzen können, muss die Karte initialisiert werden. Der VDA wird Ihnen hierzu technische Informationen zusammen mit der Karte zusenden. Zur Aktivierung/Erstinbetriebnahme benötigen Sie einen Computer mit Internetzugang und einem für den Zweck geeigneten Kartenlesegerät mit entsprechender Software.

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Bei weitergehenden Fragen zur elektronischen Gesundheitskarte, zum sogenannten Online-Rollout oder auch der Telematik Infrastruktur im Allgemeinen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre KZV Niedersachsen unter der Telefon-Hotline 0511 8405-395 oder lesen Sie die tagesaktuellen Information zu der Thematik im passwortgeschützten Mitgliederbereich der KZVN-Homepage (www.kzvn.de) in der Rubrik „Telematik“. Dort finden Sie auch häufig gestellte Fragen (FAQ) zu der gesamten Thematik wie auch zum Heilberufsausweis im Zusammenhang mit den sogenannten Mehrwertdiensten.
Stand dieser Website: 05.01.2021

Ansprechpartner

Frau Henseler
Frau Hildenbrant

Zeißstraße 11a
30519 Hannover

Tel.: 0511 83391-114/-145
E-Mail: eHBA@zkn.de

Download / Links

Informationen der gematik:
https://www.gematik.de/anwendungen/

Informationen der Bundeszahnärztekammer:
https://www.bzaek.de/recht/telematik.html

Informationen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung:
https://www.kzbv.de/ti-das-gesundheitsnetz.1163.de.html

Informationen zur Telematikinfrastruktur der KZV Niedersachsen:
Menü-Punkt „Telematik“ im passwortgeschütztes Mitgliederportal unter
https://www.kzvn.de/zahnaerzte/kzvn-zahnarztportal.html

Informationsseiten der Vertrauensdiensteanbieter (VDA) zur Beauftragung des eHBA:

D-Trust bzw. Bundesdruckerei
https://www.bundesdruckerei.de/de/Service-Support/Service/Elektronischer-Heilberufsausweis-eHBA.
Informationen zum PostIdent-Verfahren von D-Trust u. wie man den Coupon für das Verfahren erhalten kann.
Nach dem PostIdent-Verfahren senden Sie die lt. D-Trust nötigen Unterlagen an diese
Adresse:
D-Trust
Antragstellung
Kommandantenstr. 15
10969 Berlin

T-Systems
https://www.telekom-healthcare.com/de/telematik-infrastruktur/telematik/elektronischer-heilberufsausweis/arztausweis-899400
Zugangsseite zum PostIdent-Verfahren von T-Systems
Fragen zu allen Komponenten der Telematikinfrastruktur (Netz, Konnektor, Kartenterminal und Karten) von Telekom-Kunden beantworten die Mitarbeiter/innen der Telkom-Support-Hotline:
telefonisch unter 0800 1183307,
per E-Mail service.map@telekom.de
oder per Kontaktformular

medisign
https://www.ehba.de/zahnaerzte/

SHC
https://shc-care.de/produkte/heilberufsausweis-ehba/ezahnarztausweis/292