
Zahnärztliche Behandlung
Gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Kammergesetzes für die Heilberufe (HKG) ist es Aufgabe der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN), die Erfüllung der Berufspflichten ihrer Kammermitglieder zu überwachen.
Eine wesentliche Rechtsgrundlage für das Tätigwerden der Zahnärztinnen und Zahnärzte bildet das Berufsrecht. Insbesondere das Werberecht, der Behandlungsvertrag, die Aushändigung von Patientendokumentationen, die Einhaltung von Hygienevorschriften, die Wahrung der Schweigepflicht, Aufbewahrungspflichten sowie die Erstellung von Gutachten bilden die Berufspflichten aller Zahnärztinnen und Zahnärzte in Niedersachsen, die u.a. in der Berufsordnung (BO) der Zahnärztekammer Niedersachsen niedergelegt sind.
Wenn Sie Fragen und/oder Probleme zu diesen Themenbereichen haben, schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir kümmern uns darum. Bitte verwenden Sie dazu das nachstehende Online-Formular und schicken Sie uns bitte mit Ihren Angaben eine von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene bzw. qualifiziert signierte Schweigepflichtsentbindungserklärung als PDF-Datei zu.
Ansprechpartnerin
Heike Nagel
Zahnärztekammer Niedersachsen
Zeißstraße 11a
30519 Hannover
Tel.: 0511 83391-110
Fax: 0511 83391-42110
Email: hnagel@zkn.de