Vereinbaren und Abrechnen in der privaten Gebührenordnung - Warum es zu Preisen von 1988 nicht mehr geht!

Ihr Zahnarzt muss privatzahnärztliche Behandlungen nach einer veralteten Gebührenordnung abrechnen, die seit 1988 kaum verändert wurde. Das bedeutet, dass Zahnärzte für die meisten Leistungen seit über 36 Jahren das gleiche Honorar erhalten.

Die Kosten für den Betrieb einer Zahnarztpraxis sind jedoch stark gestiegen. Um wirtschaftlich arbeiten zu können, müssen Zahnärzte oft individuelle Honorarvereinbarungen mit ihren Patienten treffen. Dies kann für Sie zu einem Selbstbehalt führen, der nicht von der Versicherung gedeckt wird, ermöglicht aber eine hochwertige Behandlung ohne Kostendruck.

Auf dieser Seite wollen wir Ihnen erklären, warum Sie auch als Privatpatientin oder Privatpatient künftig in Abhängigkeit von Ihrem Versicherungstarif unter Umständen mit höheren Selbstbeteiligungen rechnen müssen. Für weitere Informationen sprechen Sie bitte Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt an.

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