Ab sofort haben Kinder ab 6 Monaten neben den regelmäßigen ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen nun auch Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen bis zum 6. Lebensjahr. Das gelbe Einlegeblatt für das Kinderuntersuchungsheft (U-Heft) ist eine Ergänzung, die ab 2026 die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (Zahn-U) offiziell ins U-Heft integriert, damit diese gemeinsam mit den ärztlichen U-Untersuchungen dokumentiert werden können. Eltern erhalten diese Einleger von ihrer Zahnarztpraxis oder den Krankenkassen, wenn sie bereits ein älteres Heft besitzen. Eltern von Neugeborenen erhalten ab 2026 Hefte mit integrierter Zahn-Doku.
Hinweis für Praxen: das entsprechende Einlegeblatt können Sie bei der KZVN bestellen. Sie finden es auf der Seite der KZVN im Mitgliederbereich unter „Service“