18.12.2025

Ab sofort haben Kinder ab 6 Monaten neben den regelmäßigen ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen nun auch Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen bis zum 6. Lebensjahr. Das gelbe Einlegeblatt für das Kinderuntersuchungsheft (U-Heft) ist eine Ergänzung, die ab 2026 die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (Zahn-U) offiziell ins U-Heft integriert, damit diese gemeinsam mit den ärztlichen U-Untersuchungen dokumentiert werden können. Eltern erhalten diese Einleger von ihrer Zahnarztpraxis oder den Krankenkassen, wenn sie bereits ein älteres Heft besitzen. Eltern von Neugeborenen erhalten ab 2026 Hefte mit integrierter Zahn-Doku.

Die neuen Einleger für die Dokumentation erbrachter zahnärztlicher Früherkennungsleistungen nach BEMA Z1 bis Z6 ersetzen die bisherigen UZ-Hefteinleger der ZKN.

Wichtig für Ihre Praxis:
❗ Die bisherigen ZKN‑UZ-Hefte bitte nicht mehr verwenden!
❗ Vorhandene Restbestände bitte vernichten.

Hintergrund:
Mit der ab 2026 für GKV-Versicherte bundesweit einheitlich vorgeschriebenen Dokumentation der Früherkennungsuntersuchungsleistungen nach BEMA Z1 bis Z6 wurden die Inhalte der Beileger aktualisiert und direkt an die Richtlinien zu den zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen der GKV gemäß Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) angepasst. Ab 2026 können für GKV-Versicherte nur noch die neuen BEMA-Nrn. Z1 bis Z6 erbracht, dokumentiert und auch abgerechnet werden. Zum Leistungsinhalt der BEMA Z1 bis Z6 gehört dann auch verpflichtend die Dokumentation in den neuen Beilegern.

Alle ab 2026 für die Neugeborenen ausgegebenen Gelben Untersuchungshefte enthalten bereits fest mit eingebunden die Dokumentationsseiten für die Z1 bis Z6.
Gelbe Untersuchungshefte, die bis zum 31.12.2025 an Eltern bei Geburt ihrer Kinder ausgehändigt wurden, müssen bei Leistungserbringung BEMA Z1 bis Z6 die neuen Beileger einmalig händisch beigelegt bekommen. Diese Einleger werden dann sinnvollerweise in der Zahnarztpraxis eingelegt, wo die Leistungen Z1 bis Z6 erbracht werden.

Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte können die neuen Einleger über das Mitgliederportal der KZVN unter www.kzvn.de (Log-in erforderlich) unter dem Menüpunkt „Service“ bestellen.