Fernsignaturkonto beim elektronischen Heilberufeausweis – sachliche Einordnung
Im Rahmen der Beantragung eines elektronischen Heilberufeausweises (eHBA) besteht aktuell bei D-Trust als bislang einzigem Anbieter die Möglichkeit, parallel ein sogenanntes Fernsignaturkonto einzurichten. Dieses Angebot wirft bei vielen Zahnärztinnen und Zahnärzten Fragen zur Funktion, zum Nutzen und zur Abgrenzung gegenüber bestehenden Signaturverfahren auf.
Ein Fernsignaturkonto ermöglicht die Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen, ohne dass der eHBA physisch in ein Kartenlesegerät gesteckt werden muss. Die Signatur wird dabei über einen zertifizierten Vertrauensdiensteanbieter ausgelöst und jeweils aktiv bestätigt. Diese sogenannte TI-Fernsignatur ist insbesondere für bestimmte Anwendungsfälle innerhalb der Telematikinfrastruktur vorgesehen.
Im Praxisalltag ist zu unterscheiden zwischen der Komfortsignatur als Funktion innerhalb des Praxisverwaltungssystems und der Nutzung eines Fernsignaturkontos. Die Komfortsignatur setzt eine physisch gesteckte Karte voraus und ist besonders effizient für wiederkehrende Signaturen am festen Praxisarbeitsplatz. Das Fernsignaturkonto bietet demgegenüber mehr Flexibilität, etwa bei mobilen Arbeitsmodellen oder mehreren Standorten, ist jedoch mit zusätzlichen Transaktionskosten verbunden.
Das Fernsignaturkonto ist kein Ersatz für den eHBA, sondern eine optionale Ergänzung. Für allgemeine digitale Signaturen außerhalb der Telematikinfrastruktur stehen zudem weitere, nicht gesundheitsbezogene Signaturplattformen zur Verfügung, die anderen Nutzungs- und Kostenmodellen folgen.
Die ZKN stellt diese Informationen zur Verfügung, um Mitgliedern eine sachliche Entscheidungsgrundlage zu bieten. Die Nutzung eines Fernsignaturkontos ist freiwillig und sollte anhand der individuellen Praxisorganisation bewertet werden.
Stand 09.01.2026