AVW – Normenkontollverfahren – aktueller Stand nach dem BVerwG-Urteil
Die Kammerversammlung (KV) der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) hat am 3. Mai 2023 als satzungsgebendes Organ des Altersversorgungswerkes (AVW) die Satzung des AVWs, die „Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenensicherung“ (ABH) für den § 15a geändert.
Damit vervollständigt die Kammerversammlung die seit dem Jahr 2021 durch Rechtsprechung für den Bereich des § 15a ABH für unrechtmäßig erklärte Satzung. Es können nach noch abschließend nötiger aufsichtsrechtlicher Genehmigung dieser Satzungsänderung zum einen wieder abschließende Renteneinweisungsbescheide seitens des AVW ausgestellt und individuelle Rentenberechnungen im Mitgliederportal oder mit Hilfe der Mitarbeitenden des AVW durchgespielt werden.
Auf der KV informierte der Präsident der Zahnärztekammer Niedersachsen in seinem satzungsgemäßen Bericht mit einem Abriss der Historie über die Hintergründe, die Anlass für diese Satzungsänderung gegeben haben. Lesen Sie bei Interesse über diese Hintergründe in dem Bericht von der KV