Anmeldung/Abmeldung/Änderung von Röntgengeräten
Der Strahlenschutzverantwortliche hat eine Mitteilungspflicht gemäß § 129 Strahlenschutz-
verordnung (StrlSchV). Hierzu zählt
die Anmeldung aller vorhandenen Röntgengeräte bei der zahnärztlichen Stelle.
die Abmeldung von Röntgengeräten, welche nicht mehr genutzt, verschrottet oder
verkauft worden sind.ebenfalls die Änderungsmeldung an Röntgengeräten (z.B. Umstellung von Film auf Speicherfolie).
Bei einer Standortänderung sind die Röntgengeräte am alten Standort abzumelden und am neuen Standort separat anzumelden.
Die Meldung der Röntgengeräte kann auf digitalem oder alternativ postalischem Weg mittels
eines der nachfolgenden Formblätter erfolgen.
Formblatt für die Gerätemeldung per E-Mail
(Download als ZIP-Archiv: Da Internetbrowser wie z.B. Edge, Firefox, Chrome nicht mit
Formularfeldern/Auswahlfeldern in PDF-Dateien umgehen können, befindet sich die
Datei in einem ZIP-Archiv. Dadurch findet zuerst ein Download des Archives statt. Dies
sorgt dafür, dass Ihnen ein Formular zur einfachen Bearbeitung zur Verfügung steht.)
Formblatt für die Gerätemeldung per Post bzw. Fax
Ansprechpartner
Dominic Hartwich
Tel.: 0511 83391-118
E-Mail: roentgenstelle@zkn.de oder dhartwich@zkn.de