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Anmeldung/Abmeldung/Änderung von Röntgengeräten

Der Strahlenschutzverantwortliche hat eine Mitteilungspflicht gemäß § 129 Strahlenschutz-
verordnung (StrlSchV). Hierzu zählt

  • die Anmeldung aller vorhandenen Röntgengeräte bei der zahnärztlichen Stelle.

  • die Abmeldung von Röntgengeräten, welche nicht mehr genutzt, verschrottet oder
    verkauft worden sind.

  • ebenfalls die Änderungsmeldung an Röntgengeräten (z.B. Umstellung von Film auf Speicherfolie).

Bei einer Standortänderung sind die Röntgengeräte am alten Standort abzumelden und am neuen Standort separat anzumelden.

Die Meldung der Röntgengeräte kann auf digitalem oder alternativ postalischem Weg mittels
eines der nachfolgenden Formblätter erfolgen.

Formblatt für die Gerätemeldung per E-Mail
          (Download als ZIP-Archiv: Da Internetbrowser wie z.B. Edge, Firefox, Chrome nicht mit
           Formularfeldern/Auswahlfeldern in PDF-Dateien umgehen können, befindet sich die
           Datei in einem ZIP-Archiv. Dadurch findet zuerst ein Download des Archives statt. Dies
           sorgt dafür, dass Ihnen ein Formular zur einfachen Bearbeitung zur Verfügung steht.)

Formblatt für die Gerätemeldung per Post bzw. Fax

Ansprechpartner

Dominic Hartwich
Tel.: 0511 83391-118
E-Mail: roentgenstelle@zkn.de oder dhartwich@zkn.de