Bild Titel Zahn

Zahnärztliche Stelle - Röntgen

Symbol Röntgen

Die Mitarbeiter der Zahnärztlichen Stelle beraten und informieren Sie unter anderem zu ...

  • Strahlenschutzgesetz/Strahlenschutzverordnung
  • Qualitätssicherung / Konstanzprüfung
  • Aufbewahrungsfristen
  • Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz
  • Weitergabe von Röntgenbildern

Qualitätssicherung durch die zahnärztliche Stelle

Zur Sicherung der Qualität bei der Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen hat das Niedersächsisches Ministerium für Umwelt Energie, Bauen und Klimaschutz die Zahnärztekammer Niedersachsen als zahnärztliche Stelle bestimmt (§ 128 StrlSchV).

Die zahnärztliche Stelle überprüft die vom Strahlenschutzverantwortlichen durchgeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen nach StrlSchV. Die Überprüfungen dienen der Einhaltung der Strahlenschutzbestimmungen und finden in Zeitabständen von maximal drei Jahren statt.

Um den Arbeitsaufwand so gering wie möglich zu halten, haben wir eine Röntgenmappe erstellt. Diese begleitet Sie bei der Zusammenstellung der benötigten Unterlagen. Wenn die Prüfung Ihrer Röntgengeräte ansteht, senden wir Ihnen die Röntgenmappe zu.

Im Hinblick auf personenbezogene Daten der untersuchten Personen unterliegt die zahnärztliche Stelle der ärztlichen Schweigepflicht.

Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz

Zahnärzte/innen die Ihre Ausbildung in Deutschland erfolgreich absolvieren, erwerben damit in der Regel die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz. Der Nachweis Stand bis zum Jahre 2006 auf dem Abschlusszeugnis. Ab Mitte 2006 wurde eine separate Bescheinigung der Universität bzw. der Zahnärztekammer ausgestellt. Zahnärzte/innen die Ihre Ausbildung nicht im Geltungsbereich der deutschen Strahlenschutzgesetzgebung absolviert haben, müssen die Fachkunde nachträglich in Deutschland erwerben.

Weitere Informationen zur Fachkunde im Strahlenschutz

Der Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz muss bei der Zahnärztekammer Niedersachsen beantragt werden.