Bezirks- und Kreisstellen
Die ZKN-Bezirksstellen
Die ZKN ist in Bezirksstellen untergliedert. Geleitet werden sie von Vorständen, die durch ihre Mitglieder gewählt werden. Die Amtszeit entspricht der Legislaturperiode der Kammerversammlung. Ihre Aufgaben ergeben sich aus der Satzung der Kammer und betreffen vorrangig die Überwachung der Meldeordnung, der Ausbildung der Assistenzberufe sowie die Organisation der dezentralen Fortbildung etc.
Die Kreisstellen
Die Kreisstellen bilden die unterste Gliederungseinheit der ZKN. Ihre Mitglieder wählen einen Vorstand, dem neben dem(r) Vorsitzenden und seinem(r) Stellvertreter(in) ein(e) Referent(in) für Jugendzahnpflege angehört.
Die Kreisstellen sorgen für die Unterrichtung und Meinungsbildung der Zahnärzteschaft in berufspolitischen Dingen, dienen der Förderung der kollegialen Zusammengehörigkeit und beteiligen sich an der Durchführung der Jugendzahnpflege und Alterszahnmedizin auf regionaler Ebene.