
Weiterbildung
Im Anschluss an die zahnärztliche Approbation kann die Weiterbildung zum Fachzahnarzt bzw. zur Fachzahnärztin absolviert werden. In Niedersachsen ist eine Weiterbildung in zwei Fachgebieten möglich:
- Kieferorthopädie
- Oralchirurgie
Die maßgeblichen Regelungen sind in der Weiterbildungsordnung (WBO) der ZKN detailliert niedergelegt. Demnach beträgt die Dauer der Weiterbildung in Vollzeit vier Jahre. Es sind stets ein allgemeinzahnärztliches Jahr und drei fachspezifische Jahre nachzuweisen. Kürzere Weiterbildungszeiten an einer Weiterbildungsstätte als 12 Monate können nicht anerkannt werden.
Die fachspezifische Weiterbildung muss im Status eines Weiterbildungsassistenten bzw. einer Weiterbildungsassistentin an einer weiterbildungsermächtigten Stätte (Praxis oder Klinik) absolviert werden, wobei ein Klinikjahr obligatorisch ist. Im Fall eines Wechsels des Kammerbezirks nach Niedersachsen wird eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Zahnärztekammer benötigt, dass die dortige Weiterbildungsstätte im entsprechenden Zeitraum weiterbildungsermächtigt gewesen ist. Auch bei der Oralchirurgie-Weiterbildung ist in jedem Fall eine Bestätigung der zuständigen Zahnärztekammer über die Ermächtigung zur zahnärztlichen Weiterbildung erforderlich.
Vor Beginn der Weiterbildung wird eine Auseinandersetzung mit den Vorgaben der WBO dringend empfohlen. Etwaige Fragen sollten frühzeitig mit der ZKN abgeklärt werden, da ggf. noch der zuständige Prüfungsausschuss involviert werden muss. Dies gilt insbesondere für die Anrechnung einer im Ausland absolvierten Weiterbildung.
Zur Weiterbildung berechtigte Kliniken
Zur Weiterbildung berechtigte Praxen
Ansprechpartner
Dr. Simon Neumann
Tel.: 0511 83391-143
Anita Henseler
Tel.: 0511 83391-114
E-Mail: mitgliederverwaltung@zkn.de