Qualitätsprüfungen

Die Zahnärztliche Stelle überprüft die vom Strahlenschutzverantwortlichen durchgeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen nach StrlSchV. Die Überprüfungen dienen der Einhaltung der Strahlenschutzbestimmungen und finden in Zeitabständen von maximal drei Jahren statt.

Um den Arbeitsaufwand so gering wie möglich zu halten, haben wir eine Röntgenmappe erstellt. Diese begleitet Sie bei der Zusammenstellung der benötigten Unterlagen. Wenn die Prüfung Ihrer Röntgengeräte ansteht, senden wir Ihnen die Röntgenmappe zu.

Im Hinblick auf personenbezogene Daten der untersuchten Personen unterliegt die Zahnärztliche Stelle der ärztlichen Schweigepflicht.