Ausbildung
Die neue Ausbildungsordnung ab 1. August 2022
Zum 1. August 2022 tritt eine neue Ausbildungsordnung im Ausbildungsberuf ZFA in Kraft. Im Rahmen der Novellierung wurden die Ausbildungsinhalte an den Fortschritt von Zahnmedizin, Wissenschaft und Technik angepasst. Die wichtigsten Änderungen sind:
Neue Berufsbildpositionen
Im Rahmen der Novellierung wurden neue Berufsbildpositionen formuliert. Hierbei handelt es sich um Handlungen, die ein/e ZFA nach ihrer/seiner Ausbildung beherrschen muss. In diesem Zusammenhang wurde etwa der Bereich Praxishygiene und Medizinprodukteaufbereitung durch eine eigene Berufsbildposition aufgewertet. Dieser ist nun auch Bestandteil der schriftlichen Prüfung im ersten Teil der gestreckten Abschlussprüfung (GAP). Mit Bestehen ihrer Prüfung erhalten ZFAs die Freigabeberechtigung für aufbereitete Medizinprodukte. Um dies zu gewährleisten, wurden im Vorfeld die Ausbildungsinhalte mit dem BMG, RKI und dem DAHZ abgestimmt. Neu hinzugekommen sind zudem Berufsbildpositionen zur Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Ferner soll künftig im Ausbildungsbereich Kommunikation auch der Erwerb soziokultureller Kompetenz stärker vermittelt werden.
Die gestreckte Abschlussprüfung (GAP)
Künftig entfällt die Zwischenprüfung zugunsten einer sogenannten gestreckten Abschlussprüfung (GAP). Eine GAP ist eine Abschlussprüfung, die in zwei zeitlich verschiedene Teile aufgegliedert ist. Der erste Prüfungsteil erfolgt dabei im vierten Ausbildungshalbjahr. Von daher ist es immens wichtig, dass die Ausbildungspraxen die Vorgaben des Ausbildungsrahmenplans in den Berufsprofilgebenden Positionen genau beachten. Der prüfungsrelevante Stoff für den ersten Teil der Abschlussprüfung muss bis zum Beginn des vierten Ausbildungshalbjahres vermittelt sein, da er dann abgeprüft wird.
Digitales Berichtsheft
Statt des bisher analogen Berichtsheftes werden wir erstmals für die Azubis, die am 01.08.2022 ihre Ausbildung beginnen, ein digitales Berichtsheft einführen. Dieses wird web- und appbasiert sein und befindet sich in der Fertigstellung.
Mehr Informationen erhalten Sie hier:
Entsprechungsliste (Anlage zu Kapitel 3 der Umsetzungshilfe)
Vielseitig, interessant und herausfordernd sind die Aufgaben einer/eines Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA). Die Beherrschung modernster Technik ist für ZFAs genauso selbstverständlich, wie der einfühlsame Umgang mit den Patienten oder die Abwicklung der praxis- internen Verwaltungsarbeiten. Kein Tag ist dabei wie der andere.
Die 3jährige Ausbildung zur/zum ZFA erfolgt im dualen System, also sowohl in der Zahnarztpraxis als auch in der Berufsschule.
Nach Abschluss der Ausbildung bestehen hervorragende Weiterbildungsmöglichkeiten, die eine neigungsorientierte Ausgestaltung des Berufes ermöglichen.
Aus aktuellem Grund:
Informationen bzgl. Kurzarbeit/Kurzarbeitergeld und Ausbildung
Ansprechpartner für Fragen aus dem Bereich Ausbildung
Michael Behring und Ansgar Zboron
Landesausbildungsberater und stellvertr. Landesausbildungsberater
0511 83391-302
azboron@zkn.de
Marén Michaelis
0511 83391-303
mmichaelis@zkn.de
Erhöhung der Ausbildungsvergütungen
Die Kammerversammlung hat am 11./12.11.2022 die Erhöhung der Ausbildungsvergütungen zum 01.08.2023 beschlossen.
Folgende Sätze gelten ab Anfang August 2023:
1. Ausbildungsjahr: 900,-- Euro (bisher 830,-- Euro)
2. Ausbildungsjahr: 1.000,-- Euro (bisher 930,-- Euro)
3. Ausbildungsjahr: 1.100,-- Euro (bisher 1.000,-- Euro)
Digitaler Ausbildungsnachweis
Gilt nur für Auszubildende nach der neuen Ausbildungsordnung (Beginn: 01.08.2022)
Für die Verwendung des neuen digitalen Ausbildungsnachweises stellen wir Ihnen an dieser Stelle zwei Anleitungsvideos zur Verfügung.
Beispiel für Tätigkeitsnachweis
Bei Fragen zu Zugangsdaten wenden Sie sich bitte an: support@zkn-berichtsheft.de
(ggfs. kopieren Sie diese E-Mail-Adresse in Ihr E-Mail-Programm)
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Online-Seminare zur Prüfungsvorbereitung für die Sommer-Abschlussprüfung 2023
Die ZKN führt mehrere Online-Seminare zur Prüfungsvorbereitung für Auszubildende zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) durch, die am 15. und 22.11.2023 ihre schriftliche Abschlussprüfung absolvieren.
Termine für die Winter-Abschlussprüfung 2023
Anmeldeschluss: Mittwoch, 06.09.2023
Anmeldung über die zuständige Bezirksstelle:
Formular zur Anmeldung zur Abschlussprüfung
Termine der schriftlichen Abschlussprüfung (Beginn: jeweils um 09.00 Uhr):
Mittwoch, 15.11.2023 - Behandlungsassistenz / Praxisorganisation und -verwaltung
Mittwoch, 22.11.2023 - Abrechnungswesen / Wirtschafts- und Sozialkunde