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Behandlung von Asylsuchenden

Zahnärztliche Behandlung von Asylsuchenden und Flüchtlingen

 

Die stark gestiegene Zahl der Asylsuchenden und Flüchtlinge ist eine weiterhin bestehende Herausforderung für staatliche Institutionen, Bürger, aber vor allem für die Asylsuchenden und Flüchtlinge selber.

Bei der zahnärztlichen Behandlung dieser Patienten herrscht Unsicherheit, wie Probleme in der Kommunikation und Abrechnung von erbrachten Leistungen gelöst werden können.

Hier möchten wir Ihnen mit ständig aktualisierten Informationen behilflich sein. Informationen, die in Zusammenarbeit mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) erarbeitet wurden. Unser Besonderer Dank gilt der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, die uns die von ihnen in 15 verschiedenen Fremdsprachen erarbeiteten Patientenfrage- und Anamnesebögen zur freien Verfügung gestellt hat.

Mit Hilfe dieser Bögen können in vielen Fällen mögliche bestehende Sprachbarrieren vor Diagnose und Therapie überwunden und so die zahnmedizinische Versorgung der Flüchtlinge aus den verschiedenen Kriegs- und Krisengebieten vereinfacht werden.

Wichtige Informationen finden Sie auch gesammelt im Informationspaket von KZBV & BZÄK zur Flüchtlingsversorgung nach dem AsylblG. Als Novum sind in dieser Zusammenstellung rechtliche Informationen (u. a. Auszüge aus dem AsylblG ) enthalten. Die ebenfalls im Dokument aufgeführten Unterlagen für Patienten (u. a. "Fragebogen zur Notfallbehandlung bei Sprachbarrieren) in 15 unterschiedlichen Sprachen finden Sie unter den nachfolgend und rechts im Kasten unter "Weitere Informationen" aufgeführten Links.

Diese und weitere Informationen stehen der Zahnärzteschaft in der neu erstellten Rubrik „Behandlung von Asylsuchenden“ auf der Homepage der Zahnärztekammer Niedersachsen unter anderem als PDF-Dateien zum Download und individuellem Ausdruck zur Verfügung.

Gibt es darüber hinaus Informationsbedarf, stehen Ihnen Ihre zahnärztlichen Körperschaften über die üblichen Kommunikationswege gern beratend zur Seite:

KZVN:   Zahnärztliche Beratungsstelle für den Vertrags- und Sonderaufgabenbereich,
            Telefon: 0511 8405-206, E-Mail: service@kzvn.de
ZKN:     Daniela Schmöe, Telefon: 0511 83391-319, E-Mail: dschmoee@zkn.de

Hinweise zur Abrechnung zahnmedizinischer Leistungen für Flüchtlinge und Asylsuchende in Niedersachsen finden Sie im passwortgeschützten (!) Mitgliederbereich der Homepage der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (www.kzvn.de/zahnaerzte/abrechnungshinweise/hinweise.html)

 

 

Aktuell: Formulare zur Behandlung von Flüchtlingen aus der Ukraine

Auf der Seite der BZÄK finden Sie umfangreiche Dokumente (Piktogramme und Formulare) als Hilfsmittel zur Behandlung von Geflüchteten aus der Ukraine.

Fremdsprachige Formulare - Jetzt auch auf Ukrainisch

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