Impfen durch Zahnärztinnen und Zahnärzte
Mit der Neueinfügung von § 20b Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Dezember 2021 sowie der im Mai 2022 erfolgten fünften Änderung der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) wurde Zahnärztinnen und Zahnärzten die Beteiligung an Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in ihren Praxen ermöglicht.
Für die Durchführung der Schutzimpfungen, das Bestellen des Impfstoffs über die Apotheken, die Abrechnung von Schutzimpfungen sowie die Teilnahme an der Impfsurveillance des Robert-Koch-Instituts (RKI) sind jedoch mehrere Voraussetzungen zu erfüllen.
An dieser Stelle beantworten wir Ihnen erste Fragen zum Impfen durch Zahnärztinnen und Zahnärzte in Niedersachsen. Ergänzend verweisen wir auf die umfangreichen FAQ-Kataloge der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), in welchen zahlreiche Einzelfragen detailliert beantwortet werden.
1. Welche Voraussetzungen müssen Zahnärztinnen und Zahnärzte erfüllen, um impfen zu dürfen?
Sowohl Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte als auch ausschließlich privatzahnärztlich tätige niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte können sich an der Impfkampagne beteiligen. Die Teilnahme ist freiwillig.
Gemäß § 20b Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen alle Zahnärztinnen und Zahnärzte zum Impfen eine ärztliche Schulung absolvieren und diese nachweisen. Die Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) bietet dazu eine eigene, aufgezeichnete Online-Schulung an. Diese können Sie über die Mediathek absolvieren. Weitere Informationen erhalten Sie über diesen Link.
Weiterhin benötigen alle impfwilligen Zahnärztinnen und Zahnärzte einen Impfberechtigungsnachweis (bei Privatzahnärztinnen und Privatzahnärzten zusätzlich noch eine Niederlassungsbescheinigung). Den Impfberechtigungsnachweis (sowie soweit erforderlich die Niederlassungsbescheinigung) erhalten Sie nach erfolgter Selbstauskunft als Kammermitglied ausschließlich bei der ZKN per E-Mail. Die digital ausfüllbaren und per E-Mail einzureichenden Vorlagen für die Selbstauskunft können Sie rechts unter Downloads herunterladen (weitere Informationen siehe FAQ Nr. 2)
Schließlich müssen alle Zahnärztinnen und Zahnärzte an der Impfsurveillance des Robert-Koch-Instituts (RKI) teilnehmen und täglich die betreffenden Impfdaten übermitteln, um Impfleistungen nach der CoronaImpfV abrechnen zu dürfen. Nähere Informationen hierzu enthält der FAQ-Katalog von BZÄK und KZBV.
2. Wie erhalte ich meinen Impfberechtigungsnachweis?
Den Impfberechtigungsnachweiserhalten Sie, wenn Sie der ZKN eine Selbstauskunft darüber abgeben, dass
- bei Ihnen nur Personen, die zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 berechtigt sind, die Impfungen durchführen,
- Ihnen eine geeignete Räumlichkeit mit der Ausstattung zur Verfügung steht, die für die Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erforderlich ist,
- und dass bei Ihnen eine nach berufsrechtlichen Vorschriften erforderliche Berufshaftpflichtversicherung, die mögliche Schädigungen aus der Durchführung der Schutzimpfungen abdeckt, vorhanden ist.
Privatzahnärztinnen und Privatzahnärzte geben zusätzlich noch in der Selbstauskunft für die obligatorische Niederlassungsbescheinigung an, dass sie
- einen regelhaften Praxisbetrieb ausüben,
- nicht als Vertragszahnärztin oder als Vertragszahnarzt zugelassen sind, und
- privatzahnärztlich tätiges Pflichtmitglied bei der ZKN sind.
Entsprechende Formulare für die Selbstauskunft finden Sie rechts in den Downloads. Diese schicken Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben an impfzertifikat@zkn.de
Nach Prüfung der Selbstauskunft schicken wir Ihnen einen Impfberechtigungsnachweis (bei Privatzahnärztinnen und Privatzahnärzten einschließlich der Niederlassungsbescheinigung) per E-Mail zu.
3. Wie kann ich die digitalen Impfzertifikate ausstellen?
Für die Ausstellung von digitalen Impfzertifikaten müssen Sie insbesondere den so genannten Desktop-Client in ihrer Praxis installieren, die erforderlichen Arbeiten sollten durch einen IT-Techniker durchgeführt werden. Rechts in den Downloads finden Sie entsprechende Dokumente zur Anleitung.
4. Wo finde ich weitere Informationen zum Impfen, etwa zu den Anforderungen an die Räumlichkeiten, den konkreten Leistungen, der Anbindung an die Impfsurveillance oder der Abrechnung?
Weitere Informationen zu den Anforderungen an die Räumlichkeiten, zu konkreten Leistungen, der Anbindung an die Impfsurveillance sowie der Abrechnung finden Sie etwa auf der Sonderseite der Bundeszahnärztekammer.
Zudem können Sie sich auf der Seite der KZBV über weitere Fragen zur Abrechnung informieren.
Ansprechpartner
Für Fragen rund um das Impfen wenden Sie sich bitte an die:
Rechtsabteilung der ZKN
E-Mail: rechtsabteilung@zkn.de
Sie möchten Ihre Selbstauskunft zum Erhalt des Impfberechtigungsnachweises oder Bescheinigungen für den theoretischen oder praktischen Teil der ärztlichen Schulung zum Erhalt des "Zertifikats Impfen" einreichen?
Schicken Sie diese bitte per E-Mail an: impfzertifikat@zkn.de
Download/Muster
Selbstauskunft für den Impfberechtigungsnachweis (Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte)
Musterbescheinigung für den praktischen Teil der ärztlichen Schulung (Hospitation)
Ablauf der Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen
Arbeitshilfe der Bundesapothekerkammer (BAK) zur Begleitdokumentation COVID-19-Impfstoffe
COVID-19-Schutzimpfung - Übersicht Impfzubehör
Installationsanleitung IT digitale Impfzertifikate
Nutzungsanleitung Desktop Client
Informationsschreiben zur Ausstellung von digitalen Impfzertifikaten
Weitere laufend aktualisierte Informationen zum Impfen durch Zahnärztinnen und Zahnärzte
FAQ-Katalog BZÄK und KZBV (PDF) (Stand 01.06.2022)