Praxis und Team
Angebot zur Hygieneschulung - Aufbereitung von Medizinprodukten in der Zahnarztpraxis
Medizinprodukte dürfen nur von Personen aufbereitet werden, die die dafür erforderliche Sachkenntnis besitzen. Grundsätzlich gilt die Vermutung, dass diese durch die Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten erworben wird. Im beruflichen Alltag gerät das Erlernte jedoch manchmal in Vergessenheit, ferner ändern sich gelegentlich auch die rechtlichen Vorgaben, so dass eine einmal erworbene Sachkenntnis nicht mehr aktuell ist.
Praxisführung
IZA
Informationen über Zahnärztliche Arzneimittel (IZA). Die aktuelle Auflage finden Sie auf der Homepage der Bundeszahnärztekammer (BZÄK).