08.05.2025 / Die ZKN

ZKN-Präsident Henner Bunke, D.M.D./Univ. of Florida zum Finanzbericht

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

kurz vor der Wahl zur Kammerversammlung erreichen uns vermehrt Anfragen zur wirtschaftlichen Situation der Kammer. Um diesen Informationsbedürfnissen transparent Rechnung zu tragen, wenden wir uns heute mit diesem Finanzbericht über die auslaufende Legislatur an Sie. Die folgenden Zahlenangaben entstammen unseren von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testierten Jahresabschlüssen. Die Angaben für 2024 sind noch unter Vorbehalt, da gegenwärtig der Jahresabschluss erstellt und geprüft wird.

Wie entsteht ein Wirtschaftsplan (Haushalt)?
Die Verwaltung der ZKN entwickelt nach Vorgaben des Vorstandes auf Basis der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben einen Entwurf. Dieser wird im Finanzausschuss der ZKN beraten, beschlossen und anschließend in die Kammerversammlung eingebracht. Der Finanzausschuss besteht aktuell aus 4 Personen, die Mitglied der Kammerversammlung sind (je 2 Vertreter der beiden in der Kammerversammlung mit Mitgliedern vertretenen berufspolitisch tätigen Verbände: Zahnärzte für Niedersachsen und Freier Verband Deutscher Zahnärzte). In der Kammerversammlung wird der eingebrachte Wirtschaftsplan erörtert und beschlossen. Der aktuelle Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 wurde in der letzten Kammerversammlung mit großer Mehrheit beschlossen.

Wie haben sich die Aufwendungen entwickelt?
Die Aufwendungen der Kammer stiegen von 8.971.029,65 Euro im Jahr 2020 auf
ca. 10.055.692,55 Euro im Jahr 2024. Dies entspricht einem Zuwachs von 12,09 %. Im selben Zeitraum betrug die deutschlandweite Inflationsrate gemäß dem Statistischen Bundesamt 18,6 % (Summation der jährlichen Inflationsraten).

 

Wie haben sich die Einnahmen entwickelt?
Die Einnahmen der Kammer stiegen von 9.183.870,23 Euro im Jahr 2020 auf 9.855.496,46 Euro im Jahr 2024. Dies entspricht einem Zuwachs von 7,31 %. Die Einnahmen der ZKN bestehen primär aus Mitgliedsbeiträgen, gefolgt von Einnahmen aus Fortbildungsveranstaltungen und Gebühren und schwanken daher.

Wie hat sich das Eigenkapital der ZKN entwickelt?
Im Jahr 2020 betrug das Eigenkapital der ZKN 2.887.412,10 Euro, im Jahr 2024 lag es zum Jahresende bei 3.984.244,83 Euro, was einem Anstieg von 37,99 % entspricht. 2022 wurde eine Beitragsrückerstattung an die Mitglieder von rund 630 Tausend Euro durchgeführt. Infolge der soliden Eigenkapitalausstattung konnten die erfolgten Investitionen, insbesondere in Hard- und Software sowie dem Studio für Online-Fortbildungen, komplett aus Eigenmitteln erfolgen und die Mitgliedschaftsbeiträge dennoch konstant gehalten werden.

Warum weist der aktuelle Wirtschaftsplan ein Defizit von 1,45 Millionen aus?
Im Rahmen der Wirtschaftsplanung agiert die ZKN seit Jahren sehr defensiv. Im Hinblick auf Ausgaben und Einnahmen wird ein Worst-Case-Szenario unterstellt. Ferner führt der Fachkräftemangel immer öfter dazu, dass Projekte und die damit verbundenen Ausgaben erst später und manchmal gar nicht erfolgen können. Des Weiteren hat auch die Digitalisierung von Prozessen zu nachhaltigen Kostensenkungen geführt. Aufgrund rechtlicher Vorgaben ist die ZKN ferner gehalten, ihr Eigenkapital abzubauen, was gegenwärtig z. B. über Investitionen in die Digitalisierung und Online-Fortbildungen erfolgt. Das erste Quartal 2025 wurde mit einem Überschuss abgeschlossen, es steht daher zu erwarten, dass 2025 ein erheblich kleineres Defizit als geplant aufweisen wird. Ähnlich war die Situation im Jahr 2024, wo voraussichtlich ein Verlust von knapp über 200.000 Euro realisiert wurde, obwohl ein Defizit von 1,42 Millionen Euro geplant war.

Wie werden die Jahresabschlüsse der ZKN geprüft?
Die Jahresabschlüsse der ZKN werden von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, gegenwärtig der Curacon aus Hannover, geprüft. Alle Prüfungen sind ohne Beanstandungen erfolgt. Ferner wurde stets ein Bestätigungsvermerk hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushaltsführung erteilt. Selbstverständlich wurden die Jahresabschlüsse auch der Rechtsaufsicht vorgelegt, die bisher keine Beanstandungen hatte.

Haftet die ZKN für Verbindlichkeiten des Altersversorgungswerkes der Zahnärztekammer Niedersachsen (AVW)?
Nein, infolge der Teilrechtsfähigkeit des AVW besteht keine Haftung der ZKN für Verbindlichkeiten des AVW und umgekehrt. Die Geschäftsführung des AVW obliegt allein dem Leitenden Ausschuss.