19.11.2025 / Die ZKN

Achtung: Übergangslösung +++ Bundeszahnärztekammer: eHBA-Austausch bis Ende 2025

Update vom 18.11.2025

Laut gematik können eHBA der alten Version nun bis zum 30. Juni 2026 genutzt werden. Für alte Konnektoren gibt es allerdings keinen Aufschub. Die Gesellschafter der gematik, insbesondere Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), hatten in den letzten Monaten erheblichen Druck gemacht, da sie an der Einhaltung der Frist zur Umstellung zweifelten.

Weitere Informationen finden Sie hier

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Ursprungsmeldung:

Alle eZahnarztausweise / elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) der Generation 2.0 der Anbieter D-Trust und Medisign müssen bis spätestens Dezember 2025 durch Karten der Generation 2.1 ersetzt werden. Grund ist eine regulatorische Vorgabe des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Ab 2026 sind nur noch neueste kryptographische Verfahren für qualifizierte elektronische Signaturen zugelassen. Rund 18.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte sind bundesweit betroffen.

So läuft der Austausch ab:
Ab Mitte Juni (D-Trust) bzw. Juli (Medisign) erhalten Betroffene eine E-Mail der Anbieter. Dort wird Schritt für Schritt erklärt, wie der Kartentausch funktioniert. Eine schnelle Reaktion lohnt sich in der Regel. Wichtig: Die Anbieter verwenden die im System hinterlegte Meldeadresse für den Versand der neuen Karte und des PIN-Briefs. Prüfen Sie daher bei der Beantragung Ihre Adresse und E-Mail sorgfältig – ggf. sind Aktualisierungen notwendig. Abhängig von den geänderten Daten kann auch eine erneute Identifizierung erforderlich sein.

Wie erkenne ich, ob mein Ausweis betroffen ist?
Schauen Sie auf die Rückseite Ihrer Karte: Nur eHBAs der Anbieter D-Trust und Medisign ohne G2.1-Kennzeichnung (also „G2“ oder ohne Angabe) müssen ersetzt werden. Ist dort bereits „G2.1“ vermerkt, besteht kein Handlungsbedarf.

Hinweis:
Die alten Karten bleiben zunächst noch gültig – im Verlauf des Dezember 2025 werden sie automatisch gesperrt.

Weitere Informationen finden Sie in den D-Trust-FAQ und auf der Themenseite von Medisign.

 

Autor: Jochen Gottsmann

Projektleiter elektronischer Zahnarztausweis
Rechtsabteilung / Telematik